Ernst und Irene Jegen zogen bis vor Bundesgericht, weil ihre Tochter Vreni nachsitzen sollte
Die hartnäckigsten Eltern der Schweiz

Niemand soll für etwas bestraft werden, dass er nicht getan hat. So lautet das Motto der Jegens. Das Bundesgericht wies ihre Klage ab. Trotzdem muss ihre Tochter nicht nachsitzen.
Publiziert: 28.08.2013 um 18:50 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 06:33 Uhr
1/8
Die Familie Jegen vor ihrem Haus in Serneus im Prättigau.
Von Marlene Kovacs

Eigentlich geht es nur um eineinhalb Stunden Nachsitzen. Doch Ernst (61) und Irene Jeger (58) aus Serneus GR kämpfen bis zu den höchsten Richtern. Aus Prinzip!

Alles fängt im März 2011 harmlos mit einem Skitag an. Vreni Jegen (damals 13) ist mit der Oberschule im Gebiet Parsenn unterwegs. «Wir mussten uns gegen 15 Uhr auf dem Gipfel von den Lehrern abmelden. Dann hiess es, wir sollen über Klosters nach Hause fahren, weil auf der Strecke nach Serneus zu wenig Schnee liege», sagt die heute 16-jährige Schreinerlehrtochter.

In einer Fünfergruppe fährt Vreni los. An der Spitze ist die beste und schnellste Skifahrerin. «Wir verloren sie aus den Augen», erzählt Vreni, «und erwischten die falsche Abfahrt.»

Nach ungefähr 200 Metern bemerkt die Schülergruppe den Irrtum. «Wir riefen sofort un­sere Freundin an, die auf uns wartete, und machten uns zu Fuss zur Abzweigung zurück.»

Der Lehrer sagte, es sei Absicht

Derweil trifft auf der Piste ein Lehrer auf die wartende Schulfreundin. «Sie erklärte ihm, wir hätten uns verfahren.» Als die Gruppe verspätet im Ziel ankommt, folgt das Donnerwetter. «Unser Lehrer schimpfte mit uns und behauptete, wir seien absichtlich in Richtung Serneus gefahren», sagt Vreni Jegen. Die Strafe: eineinhalb Stunden nachsitzen!

Doch Vreni Jegen und ihre Eltern wehren sich. «Wir sahen einfach nicht ein, warum unsere Tochter bestraft werden soll, obwohl sie nichts falsch gemacht hat», sagt Landwirt und Skitourenführer Ernst Jegen. «Das liessen wir nicht auf uns sitzen und sagten Vreni, sie solle nicht zum Nachsitzen gehen.»

Es beginnt ein erbitterter Kampf zwischen den Eltern, der Schule und dem Schulrat. Schliesslich landet der Fall vor dem Verwaltungsgericht. Das weist im Dezember 2012 die Beschwerde der Jegens ab.

Bis vors Bundesgericht

«Zu Unrecht», sagt Mutter Irene. «Es wurden nicht einmal die anderen Schüler zum Vorfall befragt. Wie können da die Lehrer behaupten, die Kinder hätten das mit Absicht gemacht?»

Die Familie zieht vor Bundesgericht. «Unsere Kinder sollen nicht lernen, dass man auch unschuldig bestraft werden kann», sagt die Kosmetikerin. «Darum wollten wir nicht auf­geben. Wenn Vreni etwas falsch gemacht hätte, wäre es in Ordnung gewesen. Aber so war es einfach nur ungerecht.»

Doch auch das Bundesgericht weist die Beschwerde im Juli ab. Grund: Die Schüler anzuhören, sei nicht erforderlich.

«Warum wir verloren haben, ist mir bis heute unklar, und ich finde es absurd», sagt Ernst Jegen. Aber: «Zumindest haben wir es versucht. Ein Kampf für die Gerechtigkeit ist es immer wert.» Die Eltern müssen Gerichtskosten von 2000 Franken übernehmen. Immerhin muss Vreni nicht mehr zum Nachsitzen. Sie hat die Schule hinter sich.

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?