Er wehrte sich bis vors Bundesgericht
Nach Horror-Unfall mit drei Toten muss Mann in Knast

Ein LKW-Fahrer wurde vom Bundesgericht wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er fuhr 2021 auf der A1 in ein Pannenfahrzeug, wobei drei Menschen starben und einer schwer verletzt wurde.
Publiziert: 11.08.2025 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.08.2025 um 22:13 Uhr
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Im Bruyères-Tunnel kam es 2021 zu einem tödlichen Verkehrsunfall zwischen einem LKW und einem Auto.
Foto: Structurae.net

Darum gehts

  • LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, Bundesgericht bestätigt Urteil
  • Unfall im Bruyère-Tunnel, Fahrer benutzte Mobiltelefon und übersah Pannenfahrzeug
  • 30-jähriger Fahrer zu 12 Monaten Freiheitsstrafe und 300 Franken Geldstrafe verurteilt
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines LKW-Fahrers wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung bestätigt. Der Mann fuhr 2021 auf der Autobahn A1 in ein stehen gebliebenes Pannenfahrzeug. Dabei starben drei Personen, eine vierte wurde schwer verletzt.

Der Unfall ereignete sich Mitte Oktober 2021 morgens im Bruyère-Tunnel zwischen Estavayer-le-Lac FR und Yverdon-les-Bains VD. Ein Auto war wegen einer Motorpanne auf der rechten Spur stehen geblieben, und der Fahrer hatte die Warnblinker eingeschaltet. Der LKW-Fahrer, der sein Mobiltelefon benutzte, sah das Pannenfahrzeug zu spät und fuhr mit voller Wucht in dieses hinein.

Bist zuletzt habe er keine Einsicht gezeigt

Der Fahrer wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 300 Franken verurteilt. Das Freiburger Obergericht befand ihn der fahrlässigen Tötung und schweren Körperverletzung sowie des Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz für schuldig. Es berücksichtigte zwei frühere Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das höchste Schweizer Gericht hat die Beschwerde des 30-Jährigen abgewiesen. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht stützt hingegen die Sicht der Vorinstanz, wonach eine Wiederholungsgefahr bestehe und sich der Fahrer der Schwere seiner Tat nicht bewusst sei. Bist zuletzt habe er keine Einsicht gezeigt.

Nach Ansicht der Bundesrichter hat die Vorinstanz den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt. Unter Berücksichtigung aller Umstände war sie berechtigt, eine unbedingte Freiheitsstrafe zu verhängen. 

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