Er säuft – Er baut Unfällte – Er fährt ohne Ausweis
Raser staunt: Keiner verhaftet mich!

Auf Drogen und Alkohol rasen. Unfälle bauen. Und trotz Billett-Entzug rückfällig werden. Kann diesem Typen noch geholfen werden? Nein, sagen Experten.
Publiziert: 02.12.2008 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 03:14 Uhr
Von Ralph Donghi

Eine Blockwohnung im Bezirk Lenzburg AG. Auf dem Stubensofa seiner Eltern sitzt Mentor A.* (21). Der Lagerarbeiter donnerte mit dem E-Klasse-Mercedes seines Vaters in Aesch LU in eine Gartenmauer. Er und seine Beifahrerin (19) überlebten nur mit viel Glück (im BLICK).

«Ich fuhr etwa 120, hatte 1,3 Promille und musste das Billett sofort abgeben», sagt Mentor. Er habe sich «wegen dem Alk» überschätzt. «Wer aber einen solchen Unfall erlebt hat, der rast nie mehr.»

Mentor war bei einem Verkehrspsychologen und hofft, dass er sein Billett bald wieder kriegt. «Damit ich nicht mehr mit Bus und Zug zur Arbeit muss.»

Nebst dem Ausweisentzug auf unbestimmte Zeit gab es noch kein Urteil zu seinem Raserunfall. «Das ist es ja», regt sich der Kosovo-Albaner auf. Seit einem Jahr warte er darauf. «Das macht mich fertig. In meinem Land hätte ich längst eine Strafe bekommen. Hier sass ich nicht mal eine Nacht in U-Haft.»

Selbstkritik – aber vor allem Vorwürfe an die Behörden. Simon Kopp (39) von der Luzerner Strafuntersuchungsbehörde bestätigt: «Das Verfahren ist noch pendent.» Doch er lässt die Vorwürfe nicht gelten: «Es wird effizient geführt. Doch es ist komplex. Denn der junge Mann hat auch noch vor dem Unfall in Aesch und danach delinquiert.»

BLICK weiss: Im August 2007 fuhr Mentor zu schnell und wurde zu 30 Tagessätzen à 80 Franken und 800 Franken Busse verurteilt.

Am 5. Dezember 2007 fuhr er in Wohlen AG einen Mann auf dem Zebrastreifen an. Drei Tage später kam der Unfall in Aesch. Obwohl ihm da der Ausweis entzogen wurde, erwischte die Polizei Mentor eine Woche später in Zürich. Mit dem Auto eines Kollegen – mit 1,06 Promille und Drogen im Blut.

Und schliesslich fuhr Mentor am 23. Januar erneut ohne Ausweis rum. Diesmal in Sarmenstorf AG – mit dem Auto seines Chefs.

«Ich weiss, ich war kein Unschuldslamm», sagt Mentor. Doch er habe aus seinen Fehlern gelernt.

Das sieht der Chef vom Aargauer Strassenverkehrsamt anders. «Generell ändern solche Lenker ihren Charakter selten», sagt Johannes Michael Baer(50). «Das ist für uns frustrierend.» Man habe eine Limite, könne den Ausweis nicht einfach auf unbestimmte Zeit entziehen. «Es liegt auch an den Richtern, bei den Urteilen ihre gesetzlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.»

Bei Mentor A. geht es jetzt vorwärts. Kopp von der Strafuntersuchungsbehörde: «Der Fall wird ans Amtsgericht überwiesen.» Da Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren neu aber nur bedingt ausgesprochen werden können, dürfte Mentor ein freier Mann bleiben – und könnte jederzeit wieder hinter ein Steuer sitzen.

Wer holt ihn dann von der Strasse? Sabine Jurisch (50) von der Strassenopferstiftung RoadCross: «Niemand. Solche notorischen Raser fahren auch noch rum, wenn sie ihr Billett nie mehr bekommen.»

* Name der Redaktion bekannt

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Telefon 0800 707 277www.rechtsberatung-up.ch
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Justiz gegen Raser hilflos – neue Vorschläge
«Bei den Rasern stösst unser Rechtssystem an die Grenzen», sagt Marco Unternährer. Der Luzerner Anwalt arbeitet für die Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten. Der Fall von Mentor A. lässt sogar ihn ratlos. «Um Raser von der Strasse fernzuhalten, müsste man sie ja wie Sexualverbrecher lebenslänglich verwahren. Das geht aber zu weit.» Für den Anwalt ist klar: Jetzt brauchts ein Raser-Gesetz. «Ich habe bereits einen Entwurf ausgearbeitet. Und ihn einem Bundesparlamentarier zukommen lassen, damit dieser eine Motion einreicht.»
«Bei den Rasern stösst unser Rechtssystem an die Grenzen», sagt Marco Unternährer. Der Luzerner Anwalt arbeitet für die Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten. Der Fall von Mentor A. lässt sogar ihn ratlos. «Um Raser von der Strasse fernzuhalten, müsste man sie ja wie Sexualverbrecher lebenslänglich verwahren. Das geht aber zu weit.» Für den Anwalt ist klar: Jetzt brauchts ein Raser-Gesetz. «Ich habe bereits einen Entwurf ausgearbeitet. Und ihn einem Bundesparlamentarier zukommen lassen, damit dieser eine Motion einreicht.»
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