Der «Heiler von Bern» muss 15 Jahre hinter Gitter. Das Bundesgericht hat die vom Obergericht ausgesprochene Gefängnisstrafe für den 56-Jährigen, der 16 Personen mit HIV infiziert hat, vor Kurzem bestätigt. Das teilt das Lausanner Gericht heute mit.
Allerdings geht das Oberste Gericht auf eine Beschwerde wegen der Zahlung von Genugtuungen ein. Das Obergericht des Kantons Bern hatte 13 Opfern, die sich als Zivilkläger zusammengeschlossen hatten, je 100'000 Franken beziehungsweise in einem Fall 90'000 Franken Genugtuung zugesprochen.
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Vorinstanz allen Privatklägern die gleich hohe Summe zugesprochen habe, ohne sich mit der unterschiedlichen individuellen Betroffenheit auseinanderzusetzen.
Die konkrete Genugtuung ist jedoch für jeden einzeln zu bemessen. Das Bundesgericht schliesst nicht aus, dass letztlich in mehreren oder gar allen Fällen eine Genugtuung in derselben Höhe zugesprochen werden könne.
Hepatitis-C-Infektion zählt nicht vor Gericht
Das Obergericht erwähnt in seinen Ausführungen zur Genugtuung ausserdem die Infektion mit Hepatitis C in 12 der 13 Fälle. Dies ist gemäss Bundesgericht nicht zulässig.
Zwar können zivilrechtliche Ansprüche wie eine Genugtuung aus einer Straftat von einem Privatkläger im Rahmen eines Strafverfahrens geltend gemacht werden. Sie müssen sich jedoch aus der Straftat herleiten.
Dies ist in Bezug auf die Hepatitis C-Infektion nicht der Fall, da die Anklage diese nicht umfasste, wie der Beschwerdeführer monierte und das Bundesgericht bestätigt hat.
Heute solls weniger Genugtuung geben als früher
Es gibt dem «Heiler» zudem in einem weiteren Punkt seiner Beschwerde Recht. Das Obergericht nahm 80'000 Franken als Grundlage für die Bemessung der Genugtuung. Diesen Betrag hat das Bundesgericht 1992 einer Frau zugesprochen, die durch ihren Lebenspartner mit dem HI-Virus infiziert worden war.
Die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten waren zu jenem Zeitpunkt noch nicht so fortgeschritten wie heute und die Lebenserwartung bei einer HIV-Infizierung deshalb tiefer. Deshalb könne jener Fall nicht unbesehen als Basis für die Bestimmung der Genugtuung übernommen werden, schreibt das Bundesgericht.
Der selbsternannte «Heiler» von Bern steckte zwischen 2001 und 2005 16 Personen mit dem HI-Virus an. Dies geschah mehrheitlich während Akupunkturbehandlungen oder Meditationen in der Wohnung des ehemaligen Musiklehrers in der Stadt Bern. Blut und anderes biologisches Material erhielt er insbesondere von einem seiner Musikschüler. Er legt sich ein eigenes HIV-Reservoir an. (SDA/lha)