Wer aus einem Risikogebiet in die Schweiz einreist, muss sich melden – und in die Quarantäne. Davon wollte der Aargauer Thomas Baumann (62) nichts wissen. Er meldete sich nicht, wurde mit 500 Franken und gleich hoher Strafbefehlsgebühr gebüsst und wehrte sich dagegen. Jetzt musste er vors Bezirksgericht Zurzach, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Am 11. September kam er aus dem damaligen Risikogebiet Ukraine in die Schweiz zurück. Es war nicht das erste Mal: Baumann pendelte bisher «128 Mal mit dem Auto und 76 Mal mit dem Flieger» von der östlichen Ukraine in die Schweiz. Der Aargauer sah aber nicht ein, dass die Ukraine ein Risikogebiet war: Er sprach von einer Reise von einem «stabilen Coronaland in den Hotspot Schweiz».
Er sagt, dass es ihm bewusst gewesen sei, dass die Ukraine als Risikogebiet eingestuft wurde und er sich nach der Einreise in Quarantäne begeben müsse. Verweigert habe er diese nicht, im Gegenteil: Er habe sofort versucht, sich in Selbstquarantäne zu begeben – was jedoch schwierig gewesen sei, da er keinen festen Wohnsitz in der Schweiz hat.
Internet und Grösse des Smartphones sind schuld
Eine Nacht verbrachte Baumann daher in seinem Auto, erst nach der 48-stündigen Meldepflicht kam er bei einem in Aarau lebenden Bekannten unter. Das Internet und die Grösse seines Smartphones sind laut seinen Angaben daran Schuld, dass er sich nicht beim Kanton gemeldet hat. Die Selbstquarantäne hat laut ihm Vorrang genossen.
Baumann sagt dazu: «Was ist wichtiger: Niemanden anzustecken oder sich zu melden?» Er hielt es nicht mehr «für angebracht», seine Rückkehrmeldung nach Ablauf der Frist einzureichen und wurde dementsprechend gebüsst. Wäre Thomas Baumann positiv getestet gewesen, hätte er diese Strafe stillschweigend akzeptiert, sagt er laut der «Aargauer Zeitung».
Es gehe nicht darum, Politik zu betreiben
Doch der Gebüsste beantragte die Befreiung von jeglicher Schuld ohne Kostenfolge. In der Ukraine hat er laut eigenen Angaben nur mit zwei Personen Kontakt gehabt und mutmasslich niemanden angesteckt.
Richter Cyrill Kramer sagte in der Urteilsverkündung, dass es nicht darum gehe, Politik zu betreiben: «Die gesetzlichen Grundlagen sind geregelt, Quarantänepflicht ist auch Meldepflicht.» Baumann muss die 1000 Franken zahlen. Richter Kramer: «In Anbetracht Ihrer Uneinsichtigkeit und des Umstands, dass sie sich bewusst nicht beim Kanton gemeldet haben, sind Sie mit dieser Strafe noch gut bedient.» (myi)