It-Genie oder Superheld? Ein nach eigener Auffassung über «Superkräfte» verfügender Mann muss in Untersuchungshaft bleiben, weil er möglicherweise sensible Computerdaten veröffentlichen oder beschädigen könnte. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Der Inhaftierte wird unter anderem der Verleumdung, Drohung und der üblen Nachrede beschuldigt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Der Beschwerdeführer wurde im Januar festgenommen, nachdem in den Wochen zuvor eine Bank und zwei Mitarbeiter sowie ein Stadtrat von Sitten VS Anzeige erstattet hatten. Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Mannes wurden zwei Schusswaffen sichergestellt.
Er drohte mit Veröffentlichung sensibler Daten
Neben den genannten Delikten wird der Mann beschuldigt, damit gedroht zu haben, Daten des kantonalen Amts für Feuerwesen im Darknet zu verbreiten. Seine Haft wurde für drei Monate angeordnet und ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Walliser Justiz ging von einem hohen Risiko aus, dass der Mann seine Drohungen wahr machen könnte. Die Ermittlungen ergaben, dass der Betroffene seit mehreren Jahren ein Anhänger von Verschwörungstheorien ist. Dies schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Seit der Covid-Krise nahm sein Verhalten wahnhafte Züge an.
Verschwörungstheoretiker entdeckte «Superkraft» in Pandemie
Ab 2022 entdeckte er seine «Superkräfte» und schuf sich ein Universum, in dem er der Herr über das «Spiel des Lebens» ist. Verstösse gegen die Regeln dieses Spiels werden mit Strafen geahndet, die bis zum Tod führen können. Die Handlungen des Mannes werden seiner Meinung nach von Eingebungen bestimmt, die ihm sagen, wer die Guten und wer die «Mistkerle» sind und was er tun soll.
Das Bundesgericht geht ebenfalls von wahnhaften Vorstellungen des Beschwerdeführers aus. Die von ihm verfassten E-Mails könnten als beunruhigend empfunden worden sein. Allerdings sei der Mann nicht vorbestraft. Nach Angaben seiner Angehörigen sei er nicht gewalttätig. Sein Verhalten lässt laut Bundesgericht nicht darauf schliessen, dass er einen konkreten Angriff in Erwägung gezogen habe.
Nicht geäussert hat sich die Walliser Justiz zur Rechtfertigung der Haft wegen der angedrohten Verbreitung der sensiblen Daten. Dies muss sie zügig nachholen und einen neuen Entscheid treffen. (jwg/SDA)