Knallrosa T-Shirt, Blumenhose und die Haare streng zusammengebunden – und flankiert von zwei Polizisten. So trat die Enkeltrick-Betrügerin Ewa M. (35) heute vor dem Bezirksgericht Bülach ZH auf. Als sogenannte «Abholerin» einer polnischen Enkeltrick-Mafia sollte sie Mitte Januar 17 000 Franken von Heidi Z. (85) aus Bachenbülach ZH holen. Sie kam mit dem Taxi. Vor dem Haus der Rentnerin wurde M. verhaftet (BLICK berichtete).
Die Polin ist geständig, immer wieder kommen ihr vor Gericht die Tränen. «Ich habe den Auftrag von Irka erhalten. Eigentlich sollte ich zum Arbeiten in die Schweiz kommen. Sie hat mich dann aber gefragt, ob ich ihr einen Dienst erweisen kann», erzählt M. in ihrer Landessprache. Irka ist eine sogenannte «Keilerin» bei der Enkeltrick-Mafia in Polen. Sie gibt sich am Telefon als Verwandte aus und bringt ältere Menschen dazu, den Abholerinnen eine grosse Geldsumme auzuhändigen. Doch die Keilerin ging Heidi Z. ins Netz. Die Rentnerin bemerkte sofort, dass es sich nicht um ihre Cousine Hannelore aus Deutschland handeln kann. Sie alarmierte die Polizei.
Ewa M. kam von Frankreich in die Schweiz
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Andreas Fischer, ob die Angeklagte den Verdacht hatte, dass es bei dem Auftrag um Betrug ging, beantwortete Ewa M. mit «Ja». Dass sie von Frankreich über Basel in die Schweiz reiste, hätte die Angeklagte zuerst verheimlicht. «Ich weiss auch nicht, warum ich gesagt hatte, dass ich direkt aus Polen kam», sagt sie vor Gericht.
Nicht zum ersten Mal wegen Enkeltrick-Betrug verurteilt
Und es ist nicht das erste Mal, dass sie sich wegen Enkeltrick-Betruges rechtfertigen muss. In Kassel (D) wurde sie 2011 zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Gestern kassierte sie 14 Monate unbedingt. 170 Tage hat sie bereits abgesessen. Auch 7000 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten wurden der Angeklagten auferlegt. Das Bargeld von 450 Franken und ihr Handy muss sie abgeben. Beides hatte die zweifache Mutter aus dem Dorf Leszno von den Auftraggebern bekommen.
«Ich möchte mich noch einmal beim Gericht und der Geschädigten entschuldigen. Es war mir eine Lehre. Ich möchte jetzt nur noch zu meinen Kindern», sagt M. weinend als Schlusswort.
* Name der Redaktion bekannt