Eklat am Babyprügler-Prozess

ZÜRICH – Eigentlich sind Gerald G.* und Adriana Z.* im Fokus der Justiz. Doch der Anwalt der angeklagten Mutter setzte kurzerhand die Vormundschaftsbehörde auf die Anklagebank.
Publiziert: 07.02.2008 um 14:15 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 19:28 Uhr
Von Viktor Dammann

Rechtsanwalt Max Bleuler warf dem Dietikoner Vormundschaftssekretär vor, er sei trotz Hinweisen auf das seltsame Verhalten der Mutter, «nicht aktiv» tätig geworden. Bleuler nahm den Sekretär dermassen in die Mangel, bis Gerichtspräsident Pierre Martin intervenierte: «Nicht die Behörde, sondern Gerald G. und Adriana Z. sitzen auf der Anklagebank», mahnte er.

August Widmer, der langjährige Sekretär, hatte heute Vormittag ausgeführt, wie schwierig der Umgang mit der Kindsmutter gewesen war. Nach der Geburt habe sich Adriana Z. standhaft geweigert, auf der Vormundschaftsbehörde zu erscheinen. «Sie rief an und sagte, sie komme nicht. Dann hängte sie das Telefon auf», erinnert sich Widmer.

Es sei deshalb, um die Vaterschaft abzuklären, eine Beistandschaft erichtet worden. Dagegen habe sie sich sogar mit Anwälten gewehrt. Eine Mitarbeiterin, die Nachschau halten wollte, stand vor verschlossener Türe. Läuten konnte sie nicht – die Glocke war abgestellt.

Erst als man der Mutter mit einer polizeilichen Vorführung drohte, erschien sie auf dem Amt. «Sie sagte, es brauche keinerlei Einmischung. Sie garantierte, dass es dem Kind gut gehe.» Sie habe sich vehement dagegen gewehrt, den Namen des Vaters bekannt zu geben. Dies gehe niemanden etwas an, habe sie gesagt. Sie habe wohl eine Aversion gegen Behörden gehabt, vermutet Widmer.

Auf eine Gefährdung des Kindes hätten jedoch keine Hinweise bestanden. Dies bestätigte danach auch der langjährige Hausarzt von Adriana Z. im Zeugenstand. Er habe das Baby kurz nach der Geburt zweimal gesehen. «Das Kind hatte auch zugenommen». Den zweiten Hausbesuch habe er nur mit einem Trick bewerkstelligen können.

Der Arzt führte aus, dass die Mutter jegliche weitere Hilfe kategorisch abgelehnt hatte. «Sie wollte weder die Unterstützung einer Hebamme, noch eine Vitaminabgabe für das Baby.» Auch einen Impftermin habe sie abgelehnt. «Einen Grund dafür nannte sie nicht.»

Es sei nicht mehr möglich gewesen, mit ihr ein normales Gespräch zu führen. «Ich hatte das Gefühl, dass sie vor dem anwesenden Vater des Kindes nichts sagen wollte.» Der Arzt behandelte Adriana Z. seit ihrem 17. Altersjahr. «Sie eine zugängliche, freundliche junge Frau.» Sie habe auch später mit ihm über private Probleme gesprochen.»

Heute Nachmittag werden die Gerichtsmediziner über den Tod der kleinen Antonia befragt.

* Namen der Redaktion bekannt

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