Darum gehts
- Prozess nach Brückeneinsturz in Genua: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für Ex-Chef
- Anklage wirft Castellucci fahrlässige Tötung und unterlassene Wartung vor
- 57 Personen angeklagt, Urteil nicht vor Frühjahr 2026 erwartet
Der Prozess nach dem Einsturz der Morandi-Brücke am 14. August 2018 mit 43 Todesopfern in Genua (I) ist am Dienstag in die entscheidende Phase getreten. Die Staatsanwaltschaft beantragte 18 Jahre und sechs Monate Haft für Giovanni Castellucci, den Ex-Chef der Autobahngesellschaft «Autostrade per l'Italia» (ASPI), Betreiberin der eingestürzten Brücke.
Dabei handelt es sich um die Höchststrafe, die die Staatsanwaltschaft für den Manager fordern konnte.
Dutzende Personen angeklagt
In dem Verfahren, das bereits seit drei Jahren läuft, sind insgesamt 57 Personen angeklagt, darunter Mitarbeiter und Führungskräfte von Autostrade per l'Italia (ASPI) – einer Tochtergesellschaft von Atlantia – sowie deren damalige Wartungstochter SPEA und Vertreter des italienischen Verkehrsministeriums.
Mit einem Urteil im grossen Prozess ist nicht vor Frühjahr 2026 zu rechnen. Castellucci verbüsst bereits eine sechsjährige Haftstrafe wegen eines tödlichen Unfalls im Jahr 2013 auf einem Viadukt in Süditalien.
Rostende Kabel sind gebrochen
Der Einsturz der Morandi-Brücke am 14. August 2018, mitten in der Ferienzeit, forderte 43 Todesopfer und offenbarte gravierende Mängel in Italiens Infrastruktur. Die Anklage wirft Castellucci fahrlässige Tötung, Fälschung von Dokumenten und unterlassene Wartung vor. Alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Die Ermittlungen ergaben, dass der Einsturz durch den Bruch von tragenden Kabeln am neunten Brückenpfeiler verursacht wurde. Diese waren über Jahrzehnte hinweg durch eine korrosive Umgebung beschädigt worden.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Ursache des Unglücks in jahrelanger, vorsätzlicher Vernachlässigung der Wartung, um Dividendenzahlungen an Aktionäre aufrechtzuerhalten. Die Verteidigung argumentiert hingegen, dass ein Konstruktionsfehler an der betroffenen Stelle des Pfeilers vorgelegen habe, der nicht erkennbar und nicht durch Wartung vermeidbar gewesen sei.