Eingeklemmter Rucksack, medizinischer Notfall, Fan-Schlägerei
FCZ-Fans zogen Notbremse – wann ist das eigentlich erlaubt?

Immer wieder wird missbräuchlich die Notbremse getätigt – vor allem in SBB-Extrazügen. Doch wie sieht es sonst aus? Die Antworten zu den wichtigsten Fragen.
Publiziert: 25.09.2017 um 20:59 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 04:35 Uhr
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Am Samstagabend haben FCZ-Fans auf der Rückfahrt ihres Extrazuges beim Güterbahnhof Muttenz und beim Bahnhof Pratteln mehrfach die Notbremse gezogen. Die Zürcher Fans griffen erstmals auf der Höhe des Rangierbahnhofs in Muttenz zur Notbremse. Die Polizei war rechtzeitig vor Ort und hatte die Lage unter Kontrolle, wie sie schreibt.

Kurze Zeit später wurde beim Bahnhof Pratteln erneut die Notbremse gezogen und über hundert FCZ-Fans verliessen den Zug. Es kam zu Sachbeschädigungen, Böller und Pyros wurden ausserhalb des Zuges gezündet. 

Um Randalieren zu gehen, ist natürlich kein legitimer Grund, um die Notbremse zu betätigen. Doch wann ist es eigentlich okay? Wie oft geschieht es? Und was droht denen, die sich nicht ans Gesetz halten? Eine Übersicht.

Wie oft wird die Notbremse gezogen?

Pro Jahr gibt es gemäss SBB zwischen 320 und 400 missbräuchliche Betätigungen der Notbremse. Es handelt sich dabei meistens um Vorfälle in Extrazügen.

Wann darf man?

Das ist im Allgemeinen Personentarif geregelt. Dort steht:

«Die Notbremse darf nur im Falle der Gefahr für die Sicherheit des Zuges, der Reisenden oder anderer Personen gebraucht werden. Bei Feuer in Tunnels darf die Notbremse nicht benützt werden, ausgenommen bei entsprechend gekennzeichneten Fahrzeugen mit Notbremsanforderung.»

Immer, wenn eine unmittelbare Gefahr droht, ist eine Notbremse also gerechtfertigt.

Ein Beispiel?

Lokführer Markus Leutwyler beschreibt im SBB-Blog einen Fall, bei ein Passagier mit Rucksack eingeklemmt war: Der Mann war im Zug, der Rucksack draussen. Der Rucksack hätte mit einem anderen Zug oder mit einer Signaltafel kollidieren können. Hier ist der Griff zur Notbremse notwendig.

In einem anderen Fall geht es um einen Rollstuhlfahrer, der mit dem Rad in den Spalt zwischen Schiebetritt und Perronkante geraten und umgekippt ist. Da der Lokführer nicht immer den ganzen Zug überblicken kann und die Person möglicherweise übersieht, ist auch hier die Notbremse berechtigt.

Wann darf man nicht?

Ohne guten Grund, das ist selbstverständlich. Doch auch bei einem medizinischen Notfall ist es in der Regel nicht die beste Lösung. Besser ist es, den Zug weiterfahren zu lassen und erste Hilfe zu leisten. Dazu sollte man die Transportpolizei mit dem SOS-Knopf im Zug oder unter der Nummer 0800 117 117 alarmieren.

Wie werden Notbremsen-Zieher ermittelt?

Viele Züge sind mit einer Kamera ausgestattet, die die Bremse im Visier hat, fand SRF-«Einstein» heraus. Wird sie betätigt, wird sofort aufgezeichnet. Oft sind diejenigen, die sie missbräuchlich betätigen, aber vermummt.

Gemäss SBB-Sprecher Reto Schärli erstattet die SBB Anzeige, wenn es offensichtlich um eine Störung des Bahnbetriebs geht. Dann entscheidet der Strafrichter oder die Staatsanwaltschaft über die Strafe.

Welche Strafe droht?

Für den Missbrauch der Notbremse steht im Personenbeförderungsgesetz eine Busse von bis zu 10'000 Franken.

Wie funktioniert die Notbremse?

Früher hielt ein Zug sofort, wenn jemand die Notbremse zog. Da ein Halt in einem Tunnel und auf einer Brücke sehr ungünstig sein kann, wurde die klassische Notbremse durch eine neue Technologie ersetzt: Die sogenannte Notbremsanforderung.

Was passiert bei einer Betätigung?

Wie der Lokführer Markus Leutwyler im SBB-Blog schreibt, ertönt nach deren Betätigung im Führerstand ein Signalton, dazu blinkt eine rote Lampe. Automatisch gibt es für die Passagiere auch eine Lautsprecherdurchsage. 

Der Lokführer hat jetzt ein paar Sekunden Zeit, per Knopfdruck die Bremsung zu verzögern – um den Zug an einer geeigneteren Stelle zum Stillstand zu bringen. «Jedes Mal, wenn ich in einen Tunnel oder auf eine Brücke fahre, überlege ich mir, was ich im Notfall tun würde», schreibt Leutwyler.

Eine Ausnahme gibt es beim Stillstand oder unmittelbar nach der Abfahrt: Da gibt es eine Schnellbremsung. Der Zug bleibt stehen oder hält auf der Stelle an.

Wie wird der Zug zum Stillstand gebracht?

Es braucht einiges, um eine 300 Tonnen schweren und mehrere hundert Meter lange Zugkomposition zum Stehen zu bringen. Gemäss «Einstein» wird das mit mehreren Mitteln erreicht.

Als erstes wirkt die sogenannte Rekuperationsbremse. Sie gewinnt Strom aus dem Vorgang. Zweitens kommt die Druckluft-Bremse dazu, mit der die Bremsbacken kontrolliert werden. Als letztes folgen Elektromagnet-Blöcke, die den Zug mit Reibung bremsen.

Dazu kann der Lokführer per Knopfdruck Sand zwischen die Gleise und die Räder streuen, um bei Regen die Reibung zu erhöhen. (rey)

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