Der Einwohnerrat beschloss am Mittwochabend mit 27 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der in der Schweiz geborenen Türkin das Gemeindebürgerrecht zuzusichern. Das Parlament diskutierte zuvor nicht. Im Juni hatte das gleiche Parlament das Gesuch mit 20 zu 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Es war wie der Gemeinderat dem negativen Antrag der rein bürgerlich zusammengesetzten Einbürgerungskommission gefolgt. Diese war zum Schluss gekommen, die Frau erfülle «die Voraussetzung der erfolgreichen Integration nicht».
Die Nichteinbürgerung löste in den Medien ein grosses Echo aus. Die Tiefbauzeichnerin hatte vor der Kommission viele kleinliche Fragen beantworten müssen. Bei den 92 Fragen ging es unter anderem darum, ob sie bei einem Grossverteiler oder im Dorflädeli einkaufe.
Im schriftlichen Staatskundetest hatte die Frau alle Fragen richtig beantwortet. Bei beiden Einbürgerungsgesprächen hatte sie jedoch gepatzt. Die Türkin reichte beim Regierungsrat eine Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Gesuchs ein.
Nachdem die Gemeinde mit rund 8000 Einwohnern wegen des Falls negativ in die Schlagzeilen geraten war, unternahm der Gemeinderat einen Anlauf, um aus der verfahrenen Situation herauszukommen. Er beschloss einstimmig, das Gesuch mit Antrag zur Zustimmung dem Parlament erneut vorzulegen.
Als Grund für den Meinungsumschwung gab der Gemeinderat an, bei weiteren Gesprächen sei der «Eindruck entstanden», dass sich die Gesuchstellerin besser in die Schweiz integriert habe, als sie dies zunächst aufzuzeigen vermochte habe.
Klar ist, dass die heute Einbürgerungskommission aufgelöst werden muss. Ihr gehören einzig Parlamentsmitglieder und ein Gemeinderat an. Der Einwohnerrat wählte die Mitglieder. Dies widerspricht dem Gesetz.
Das seit 2014 geltende Kantons- und Gemeindebürgerrechtsgesetz des Aargaus legt fest, dass der Gemeinderat für die Prüfung der Integration eine Kommission einsetzen kann. Die Kommission kann dem Parlament jedoch keinen Antrag stellen.
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