Wer eine Ehe mit einem Schweizer oder einer Schweizerin eingeht, hat es leichter bei der Einbürgerung. Heiratet man allerdings nur zum Schein, kann man den roten Pass gleich wieder abgeben. Im vergangenen Jahr hat der Bund 46 Einbürgerungen für nichtig erklärt, wie die «Zentralschweiz am Sonntag» unter Berufung auf das Staatssekretariat für Migration (SEM) berichtet.
In den vergangenen zehn Jahren annullierte der Bund insgesamt 562 Einbürgerungen. Im Durchschnitt verlieren jährlich also rund 50 Personen die Schweizer Nationalität.
Die Verfahren zur Ausbürgerung erfordern oft jahrelange Recherchen. Das Staatssekretariat für Migration nimmt den Aufwand dennoch auf sich, weil nur eine konsequente Missbrauchsbekämpfung längerfristig zur Akzeptanz von Einbürgerungen beitrage. (man)