Raveendiran K.* ist von der Horror-Nacht im August 2005 gezeichnet: Sein Gesicht ist verbrannt, die Hände verstümmelt und das rechte Ohr fehlt. Er humpelt.
Das Kreisgericht Werdenberg- Sarganserland hält es aufgrund der Indizien für erwiesen, dass der 39-Jährige aus Sri Lanka seine Frau sowie seine zwei Stiefkinder in einer Wohnung im Weite SG brutal ermordete und dann anzündete.
Jetzt hat ihn der Richter, eine Woche nach der Verhandlung, wegen mehrfachen Mordes und Brandstiftung zu 18 Jahren Haft mit anschliessender Verwahrung verurteilt. Raveendiran hatte die Tat stets abgestritten. Sein Verteidiger forderte Freispruch.
Er beschuldigte seine Frau – Indizien sprechen gegen ihn
Der Mann aus Sri Lanka behauptete vor Gericht, es sei seine Frau Selvarany (35) gewesen, die Tochter Nivajini (12) und Sohn Nivananthan (13) erstochen habe. Anschliessend habe sie ihn mit Benzin übergossen und angezündet.
Doch die Indizien sprachen gegen ihn. Kurz nach der Tat fand man Raveendiran schwer verletzt neben seiner toten Familie liegend. Unter ihm lag das Tatmesser. Auch ein Feuerzeug mit seinen Fingerabdrücken findet man beim Angeklagten. Gerichtsmediziner konnten deutliche Abwehrwunden an Händen und Armen bei Selvarany und der Tochter finden. Raveendiran selbst wies jedoch keine Stichverletzungen auf.
Hinrichtung mit Messer und Hackbeil
Der 39-Jährige, so urteilt das Gericht aufgrund der Indizien, hat seine Familie regelrecht hingerichtet. Zunächst erstach er mit je 20 Messerstichen die beiden Kinder. Sie mussten ihren Tod mit eigenen Augen ansehen. Denn erst am Schluss stach er auf die lebenswichtigen Organe ein.
Dann widmet er sich seiner Frau. Mit einem Hackbeil schlägt er im Bad- und Schlafzimmer auf Selvarany ein. Doch sie lebt noch. Raveendiran übergiesst sie mit Benzin und zündet sie an. Sie erliegt später im Spital ihren Verletzungen. Raveendiran will nach der Tat fliehen. Doch es kommt zur Explosion bei welcher sich selbst lebensbedrohlich verletzt.
Trennungsabsicht als Motiv?
Warum diese schreckliche Gewaltorgie? Seine Frau wollte sich von ihm trennen, sie hatte bereits zweimal das Frauenhaus aufgesucht, weil Raveendiran sie geschlagen hatte. Der Staatsanwalt vermutete deshalb einen erweiterten Suizidversuch des 39-Jährigen.
Er forderte 20 Jahre und Verwahrung für die abscheuliche Tat. Der bereits vorbestrafte Mann sei gemäss einem psychiatrischen Gutachten kaum therapierbar und es bestehe darum die Gefahr weiterer Gewalttaten. «Das Vorgehen des Angeklagten war geplant, besonders skrupellos und sadistisch», sagte er bei der Gerichtsverhandlung.
Verteidiger forderte Freispruch aus Mangel an Beweisen
Der Verteidiger des Angeklagten forderte vor Gericht einen Freispruch. Er sei nicht ausgeschlossen, dass die Version des Angeklagten stimme. Beweise für die Tat gebe es keine, sagte er. Im Fall eines Schuldspruchs sei der Mann mit einer Freiheitsstrafe von neun Jahren zu bestrafen. Von einer Verwahrung könne abgesehen werden, weil von seinem Mandanten angesichts seiner körperlichen Behinderungen für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr ausgehe.
Die Schwester seiner durch ihn getöteten Frau forderte mindestens 7000 Franken Genugtuung. Diese Forderung wies das Kreisgericht ab. (rrt/SDA)
*Namen der Redaktion bekannt