Doppelmord Gossau: 18 Jahre Knast

Publiziert: 05.07.2007 um 14:34 Uhr
|
Aktualisiert: 06.09.2018 um 20:29 Uhr
GOSSAU SG – Der Doppelmörder von Gossau muss für 18 Jahre in den Knast. Der 55-jährige IV-Rentner hatte 2005 zwei junge Frauen erschossen.

Der Staatsanwalt warf dem vor einigen Jahren eingebürgerten Angeklagten mehrfachen Mord vor. Der IV-Rentner habe seine ehemalige Freundin, eine 28-jährige Bosnierin, am 12. Oktober 2005 vorsätzlich erschossen. Auch deren Kollegin, eine ebenfalls aus Bosnien stammende 20-Jährige, starb.

Für Empörung hatte schon vor zwei Jahren gesorgt, dass der Angeklagte trotz wiederholter psychiatrischer Behandlung einen Waffenerwerbsschein erhalten und eine schwere Pistole beschaffen konnte.

Speziell ist auch, dass sich die Anklage vor allem auf die Aussagen der Mutter des Täters abstützt. Sie musste dem Drama, an einen Rollstuhl gefesselt, vom Wohnzimmer aus zusehen.

Die Bluttat lässt sich als klassisches Beziehungs- und Eifersuchtsdrama nachzeichnen: Laut Anklageschrift hatte das ältere Opfer zum Täter eine mehrjährige intime Beziehung unterhalten und diese wenige Wochen vor der Tat aufgelöst. Sie wollte einen jüngeren Mann aus Bosnien heiraten. Das ertrug der Angeklagte nicht. Er liess seine Ex-Freundin überwachen, drohte und belästigte sie per SMS. Dabei warf er ihr vor, sie nützte ihn aus und habe ohne sein Einverständnis ein Kind von ihm abgetrieben.

Der Täter, der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet, wehrte sich vor Gericht: Er sei von Verwandten der Frau mafiamässig bedroht worden. Und zum Zeitpunkt der Tat seien seine Ex-Freundin und deren Kollegin ihm gegenüber aggressiv und beleidigend aufgetreten.

Der Staatsanwalt bestreitet, dass sich der Angeklagte wegen des weitgehend geheim gehaltenen Liebesverhältnisses in einer bedrohlichen Situation befunden habe. Vielmehr habe er aus nackter Eifersucht gehandelt.

Am Abend der Tat wollte die Ex-Freundin dem Mann 1400 Franken zurückzuzahlen. Weil sie sich vor ihm fürchtete, nahm sie eine Freundin mit zur Wohnung des Mannes. Schon im Treppenhaus begann der Streit. Er wollte nicht, dass sie in seine Wonhung kam, warf das ihm überreichte Geld die Treppe hinunter und schoss auf beide Frauen. (gux/AP)

Gericht: Es war Mord
Das Kreisgericht Untertoggenburg-Gossau hat einen 55-jährigen IV-Rentner wegen mehrfachen Mordes zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Mann hatte im Oktober 2005 seine 28-jährige bosnische Ex-Freundin sowie deren bosnische 20-jährige Kollegin erschossen. Eine Verwahrung des Täters wurde abgelehnt. Das Gericht folgte mit dem Strafmass der Anklage. Von einer Verwahrung sah das Gericht ab. Der eingebürgerte Serbe muss sich ambulant psychiatrisch behandeln lassen.

Die Verteidigung hatte auf sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung im Affekt plädiert. Als «haarsträubend» hatte der Verteidiger bezeichnet, dass der Täter trotz viermaliger stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Anstalt zu einem Waffenerwerbsschein und einem schweren Revolver gekommen sei.
Das Kreisgericht Untertoggenburg-Gossau hat einen 55-jährigen IV-Rentner wegen mehrfachen Mordes zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Mann hatte im Oktober 2005 seine 28-jährige bosnische Ex-Freundin sowie deren bosnische 20-jährige Kollegin erschossen. Eine Verwahrung des Täters wurde abgelehnt. Das Gericht folgte mit dem Strafmass der Anklage. Von einer Verwahrung sah das Gericht ab. Der eingebürgerte Serbe muss sich ambulant psychiatrisch behandeln lassen.

Die Verteidigung hatte auf sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung im Affekt plädiert. Als «haarsträubend» hatte der Verteidiger bezeichnet, dass der Täter trotz viermaliger stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Anstalt zu einem Waffenerwerbsschein und einem schweren Revolver gekommen sei.
Fehler gefunden? Jetzt melden