DNA-Spuren führten nach sechs Jahren zu Andreas S. (27) aus Wohlen AG
Er soll Festival-Besucherin zu Oralsex gezwungen haben!

Das ist der Mann, der vor gut sechs Jahren an einem Festival in Wohlen eine 17-Jährige missbraucht haben soll. Gegenüber BLICK sagt Andreas S.* (27): «Ich kann mich an nichts erinnern.»
Publiziert: 16.02.2017 um 00:04 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 09:14 Uhr
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Unter Verdacht: Andreas S. war am Festival. Er behauptet, sich nicht an den Abend erinnern zu können.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi

Eine junge Baselländerin war am 24. Juni 2011 zum «Touch the Air Festival» nach Wohlen AG gekommen, um Spass zu haben. Stattdessen wurde die damals 17-Jährige von einem Unbekannten mit einem Messer bedroht und zum Oralsex gezwungen. Seitdem fragten sich alle: Wer ist der Mann, der sein Opfer so brutal überfallen hat? Jetzt ist klar: Er heisst Andreas S.* (27), ist Sanitär und wohnt noch bei seiner Mutter in einem Mehrfamilienhaus in Wohlen.

«Ja, ich war am Festival. Aber ich war betrunken», sagte Andreas S. gestern zu BLICK. Und behauptet: «Ich kann mich an nichts erinnern.» Bei den Ermittlern beteuerte er gar ganz seine Unschuld.

Der Täter ging brutal vor

Doch die junge Frau, die vom Täter im Zelt aufgesucht, mit einem Messer bedroht und zum Oralverkehr gezwungen wurde, ist sicher, dass es S. war.

Wie brutal der Mann vorging, steht in der Polizeimeldung von damals: Er habe «mehrmals erwähnt, mit dem Messer zuzustechen, wenn sie sich weigere.» Rund 15 Minuten soll der Übergriff gedauert haben. «Die Ermittler fanden damals die DNA des mutmasslichen Täters auf dem zurückgelassenen Messer und dem Opfer», sagt Fiona Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft. 

DNA-Treffer nach gut sechs Jahren

Gestern, fast sechs Jahre später, die Erfolgsmeldung der Staatsanwaltschaft: Weil Andreas S. ein Verfahren wegen mehrfachen Fälschens von Ausweisen und Vergehen gegen das Waffengesetz am Hals hatte, wurde im November 2016 ein DNA-Profil von ihm angeordnet. Es passt mit den Spuren von damals überein! «Die Polizei holte Andreas letzte Woche für ein paar Stunden ab», sagt seine Mutter. Und fragt: «Was hat er denn getan?»

Jetzt wird Andreas S. auf einmal aggressiv. Als BLICK ihn auf sein bereits rechtskräftiges Urteil (unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen und 200 Franken Busse) im Verfahren der Ausweisfälschungen und Waffenvergehen anspricht, rennt er weg.

Vor Gericht wird sich Andreas S. stellen müssen. Ihm drohen wegen sexueller Nötigung bis zu zehn Jahre Knast.

*Name der Redaktion bekannt

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