Ziel ist es, dass Prozesse optimiert und Verfahren effizienter geführt werden können, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons am Donnerstag mitteilte. Sogenannte «Medienbrüche» – das Hin- und Herschieben von Aktenbergen über den Postweg – sollen damit verhindert werden.
Ablaufen werde dies über die sichere Justizplattform «Justitia.Swiss», hiess es weiter. Die Justizbehörden sowie die Anwältinnen und Anwälte werden gesetzlich zur elektronischen Kommunikation verpflichtet. Voraussetzung sei jedoch die Schaffung der schweizweiten elektronischen Identität (E-ID) sowie die Verabschiedung der notwendigen Rechtsgrundlagen durch den Bund und den Kanton.
Das Programm soll bis 2028 umgesetzt werden. Die Luzerner Gerichte, die Staatsanwaltschaft und der Justizvollzug entwickeln das Programm gemeinsam.
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