Die Gründe für «Doppelt UT»
So machen Sie einen auf Salatic

Jeder vierte Schweizer Stellungspflichtige drückt sich vollständig vor dem Staatsdienst – zahlreiche Ausreden stehen dafür zur Auswahl.
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Auf dem Prüfstand: Junge Schweizer bei der Aushebung.
Foto: Keystone

Das Urteil für GC-Star Veroljub Salatic (29), der einen Grossteil seiner Zivildienstpflicht bis zum Ende seiner Fussballerkarriere aufschieben kann, stösst auf viel Unverständnis. Dabei drückt sich mittlerweile schon fast jeder vierte Stellungspflichtige sogar ganz vor dem Dienst am Vaterland.

Wer vollständig um seine Dienstpflicht im Militär und im Zivildienst kommen will - also «Doppelt UT» ist - muss sich dafür auf eigene Kosten ein Arztzeugnis beschaffen. Die Schlupflöcher für den sogenannt «blauen Weg» sind dabei äusserst vielfältig. Physische Beschwerden vorzutäuschen ist relativ schwierig. Einfacher sind psychische Probleme:

Von Depression bis Grössenwahn

- Berichten Sie von Streit mit dem Chef, dem Lehrer, dem Vater. Wer Probleme mit Autoritäten hat, ist meist auch untauglich.

- Haben Sie manchmal das Gefühl Sie seien Gott? Sagen Sie es ruhig ihrem Arzt. Grössenwahn gilt als Dispensationsgrund.

- Erzählen Sie ausführlich von Ihren Alpträumen und Ängsten. Eine Depression ist in den Kasernen ebenfalls ungern gesehen.

- Sagen Sie dem Arzt, dass Sie in der Nacht schlafwandeln, auch das kann Sie von Militär- und Zivildienst befreien.

- Es ist ein offenes Geheimnis, dass «spezialisierte» Psychologen schnell ein Untauglichkeitszeugnis ausstellen.

Die GSoA gibt Ratschläge

In der «Nosologia Militaris», der Armee-internen Regelung zur Beurteilung der Diensttauglichkeit, sind auch physische Beschwerden als Argumente für einen negativen Entscheid aufgelistet:

- Schneiden Sie schlecht ab beim Sehtest. Akute Sehschwäche kann Sie für das Militär unbrauchbar machen.

- Klagen Sie über Rücken- oder Herzbeschwerden. Die körperlichen Belastungen der Rekrutenschule werden Ihnen dann kaum zugemutet.

- Die GSoA hilft sonst auch gerne dabei, vom Wehrdienst weg zu kommen.

Ein Gewissenskonflikt mit dem Dienst an der Waffe reicht hingegen nicht für eine vollständige Aufhebung der Dienstpflicht. Das Gesetz sieht dafür einen zivilen Ersatzdienst vor, der ebenfalls durch ein Gesuch beantragt werden muss. Aufgrund des grossen Andrangs zum Zivildienst wurden die Kriterien in diesen Fällen aber im Jahr 2011 wieder verschärft. (sas/cat)

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