Ein Mann (56) hat sich am Donnerstag vor dem Schwyzer Strafgericht verantworten müssen, weil er 2020 seine Tochter mit drei Messerstichen lebensbedrohlich verletzte. Die beiden lebten in einer Inzest-Beziehung. Die Staatsanwältin fordert für den Mann wegen versuchten Mordes 13 Jahre Gefängnis, der Verteidiger taxiert die Tat als versuchten Totschlag.
Die Beziehung zwischen dem Vater und der damals 28-jährigen Tochter endete spätestens am 18. August 2020 gewaltsam im gemeinsamen Wohnhaus in Sattel SZ. Kurz nach Mitternacht lockte der Beschuldigte den Hund aus dem Schlafzimmer der Tochter und stach mit einem Schlachtmesser auf das Opfer ein, das im Bett lag.
Der Vater verletzte die Tochter lebensbedrohlich. Eine Nachbarin hatte, aufgeschreckt von den Schreien, die Polizei gerufen. Der Mann stellte sich. So weit waren sich die Parteien beim Prozess einig. Bereits bei der Schilderung der Tat zeigten sich indes Differenzen. Der beschuldigte Deutsche schwieg bei seiner Befragung vor Gericht.
Besonders skrupellos vorgegangen
Für die Staatsanwältin war erwiesen, dass der Mann seine Tochter, mit der er zusammenlebte und seit 2014 einen gemeinsamen behinderten Sohn hat, ermorden wollte.
Für den versuchten Mord und den Inzest forderte sie eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren. Der Beschuldigte sei besonders skrupellos vorgegangen. Er sei von Eifersucht, Rache und Hass getrieben worden, weil die Tochter sich nach einer offenen Beziehung gesehnt habe und ein Geschäft mit sexuellen Dienstleistungen für gutbetuchte Männer aufbauen wollte.
Die Ausführung der Tat erinnere sodann «an eine Art Abrechnung», erklärte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte habe dem Opfer unmenschliche physische und psychische Qualen zugefügt, die zur blossen Tötung nicht nötig gewesen wären. So sagte er ihr etwa, er schlitze sie auf, sie müsse sterben und bespuckte sie. Die Tochter überlebt laut der Staatsanwältin nur, weil der Vater die Polizei habe vorfahren sehen.
Kein Mord, sondern versuchter Totschlag
Diese Darstellung zog der Verteidiger in Zweifel. Nicht wegen der Polizeiautolichter habe der Vater von der Tochter abgelassen. Sein Mandant sei aus seinem Wahn erwacht, als ihm die Tochter gesagt habe, sie liebe ihn. Er habe das Messer in seiner Hand gesehen und zu sich gesagt: «Was hast Du gemacht?» Die Staatsanwaltschaft stelle bloss auf die Aussagen des Opfers ab, die in hohem Masse zweifelhaft seien.
Der Beschuldigte habe im Affekt gehandelt, weshalb ihm nicht Mord, sondern versuchter Totschlag anzulasten sei, erklärte der Verteidiger. Dafür solle er eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren erhalten.
Sein Mandant habe in der Zeit vor der Tat unter grosser seelischer Belastung gelitten und sei wegen der Beziehungsprobleme mit seiner Tochter auch in psychologischer Behandlung gewesen, sagte der Verteidiger. Er zitierte aus Textnachrichten und zeichnete das Bild eines kleinlauten, abhängigen Vaters und einer dominanten, manipulativen Tochter, die ihn demütigte. Sie habe die Eifersucht des Vaters anstacheln wollen.
Täter entschuldigte sich «aus tiefstem Herzen»
In Textnachrichten Minuten vor der Tat habe die Tochter dem Vater vorgeworfen, ihr Zuhälter zu sein, da sei er in einen Affekt geraten und nur noch beschränkt in der Lage gewesen, sein Handeln zu kontrollieren, erklärte der Verteidiger.
Dem widersprach die Vertreterin der Tochter, die als Privatklägerin auftrat. Er habe sich über eine Stunde überlegt, wie er seine Tochter töten könnte. Sein Motiv sei krass egoistische gewesen. Sie forderte für ihre Mandantin, die schwer traumatisiert sei, 60'000 Franken Genugtuung.
Eine dritte Einvernahme des Opfers, wie es der Verteidiger gefordert hatte, lehnte die Vertreterin der Tochter ab. Dies wäre eine Verhöhnung des Opfers. Der Verteidiger rügte einen Verfahrensmangel, da die Frau nicht vorgeladen wurde.
In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Beschuldigte «aus tiefstem Herzen» bei seiner Tochter. Er bereue jeden Tag, was passiert sei. Das Urteil wird in wenigen Tagen schriftlich eröffnet. (SDA/jmh)
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