Der Prügler von Rahel K. und seine billige Ausrede vor Gericht
«Ich wollte nur den Weg nach Hause wissen»

Gestern musste der Prügler von Aarau Salomon I.* (24) vor Gericht Red und Antwort stehen. Seine Erklärung für die Tat konnte jedoch niemanden überzeugen.
Publiziert: 22.04.2015 um 20:43 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 17:00 Uhr
Von Jessica von Duehren

Er ist eher klein und hat ein Bubigesicht. In Handschellen und Fussfesseln wird Salomon I.* (24) gestern in den Gerichtssaal geführt. Der Asylbewerber aus Eritrea nimmt auf der Anklagebank Platz. Am 1. Oktober 2014 hat er ­Rahel K.* (30) auf dem Heimweg in Aarau verfolgt und verprügelt (BLICK berichtete). Gestern musste er sich vor dem Bezirksgericht Aarau dafür verantworten.

Schüchtern hockt Salomon I. neben seinem Dolmetscher. Deutsch spricht er nicht. Er war erst drei Wochen vor dem Überfall in die Schweiz gekommen. «An dem Tag», sagt er, «lief ich gegen vier Uhr von der Asyl­unterkunft in Buchs AG zum Bahnhof nach Aarau. Im Coop habe ich vier Büchsen Bier gekauft.» Normalerweise trinke er wenig Alkohol – am Tattag sind es am Ende zehn grosse Büchsen Bier. «Gegen zehn Uhr wollte ich nach Hause, habe aber den Weg nicht mehr gefunden. Ich fragte Leute, sie ­haben nicht geantwortet. Es wurde immer später.»

Auf seiner Odyssee sei er schliesslich Rahel K. begegnet. Er behauptet: «Ich wollte doch nur den Weg nach Hause wissen.» Das hält die Studentin für eine billige Ausrede. Sie sagt: «Auf dem Heimweg hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass jemand hinter mir ist. Dann stand er plötzlich neben mir. Er griff nach meinem Handy – und als ich mich wehrte, hatte ich schon den ersten Schlag im Gesicht.»

Davon weiss Salomon I. nichts mehr: «Ich kann mich nicht erinnern, dass ich sie ­geschlagen habe. Aber es tut mir sehr leid, was passiert ist.» Schuld an der Erinnerungslücke: der Alkohol.

Das sieht das Gericht anders. «Ich glaube Ihnen keine Sekunde, dass Sie sich nicht erinnern können», sagt der Richter. Sein Urteil: 18 Monate teilbedingt. Die abgesessenen sechseinhalb Monate werden ihm angerechnet. Das heisst: In zweieinhalb Monaten kommt Salomon I. aus dem Knast. Dann hat er vier Jahre lang Bewährungszeit. ­Rahel K. kann das nicht fassen: «Aber ein Täter wird aus Sicht des Opfers nie die gerechte Strafe bekommen.»

* Namen der Redaktion bekannt

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