Der Knast war ihm sicher
Das brutale Vorleben des Vergewaltigers Hassan

Das Gericht in Münchwilen verurteilte den Syrer Hassan Kiko (27) wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 42 Monaten – unbedingt. Der Schuldspruch beeindruckt Kiko nicht. Er zog das Urteil weiter. Es war bei Weitem nicht der erste Schuldspruch gegen Hassan.
Publiziert: 10.02.2016 um 20:46 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 19:17 Uhr
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Angekommen in Eschlikon: Der junge Hassan Kiko.
Foto: thurgauerzeitung.ch

Der Syrer Hassan Kiko (27) und seine Gefängniswärterin Angela Magdici (32) sind seit vorgestern auf der Flucht. Im Salon seines alten Arbeitgebers, eines Herren-Coiffeurs in Zürich-Wiedikon, ist die Flucht des Ex-Angestellten das Gesprächsthema. Ein Kunde erinnert sich: «Hassan hatte nur zwei Themen – Muskeltraining und Autos. Beim Schneiden hatte er ständig sein Handy am Ohr, er sprach lautstark auf Arabisch.»

Auch an seiner letzten Wohnadresse in Schaffhausen war der Syrer bekannt wie ein bunter Hund. Seine zweite Heimat: ein Döner-Restaurant. Der Chef ist nicht besonders gut auf Kiko zu sprechen: «Er hatte ein grossspuriges Auftreten, prahlte mit seinem Auto, einem alten BMW.» Auch eine Nachbarin hat zwiespältige Erfahrungen mit Hassan Kiko gemacht: «Er hatte immer ein gepflegtes Äusseres, sogar gezupfte Augenbrauen.» Doch: «Einmal lockte er mich in seine Wohnung, um mir die Möbel zu zeigen. Dann bot er mir ­einen Kaffee an und kam mir nahe. Ich rannte raus!»

Was die Frau erst heute weiss: Ihr Nachbar ist ein mehrfacher Sex-Täter. Seine bisher schlimmste Tat verübte er am 23. November 2014.

BLICK liegt die Anklageschrift vor. Sie zeigt, wie brutal Kiko vorging. In einer Shisha-Bar in Schlieren ZH trifft er auf eine junge Ausreisserin. Die 15-Jährige lebt im Heim und will in der Bar ihren 16. Geburtstag am nächsten Tag vorfeiern.

Hassan lässt sich von einem Kumpel den Autoschlüssel geben, lockt das Mädchen in den Wagen. Auf dem Rücksitz beginnt Hassan das Heimkind zu küssen. Dass sie versucht, ihn wegzustossen, ihn bittet aufzuhören, und in den Club zurück will, interessiert den Syrer nicht. Er zieht ihr die Hose aus, zwingt sie zu vaginalem Sex, dringt mit dem Finger anal in sie ein. Erst danach lässt er sie gehen.

Die Polizei findet den Syrer erst vier Monate später in Schaffhausen. Dort ist er im Begriff, einen Coiffeur-Salon zu eröffnen. Das Bezirksgericht Dietikon ZH verurteilt Hassan am 7. Dezember 2015 wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Knast – obwohl er behauptet, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Es ist der letzte, aber bei weitem nicht der erste Schuldspruch gegen Hassan Kiko.

2010 kommt er als Flüchtling in die Schweiz. Auf einem Foto für die «Thurgauer Zeitung» trägt er ein Poloshirt des Schweizer Segelteams Alinghi und grinst in die Kamera. In der Asylunterkunft in Eschlikon TG hat er ein Zuhause gefunden. Dort verübt er sein erstes Verbrechen: 2012 lädt der inzwischen 23-Jährige eine Schweizerin (19) in die Asylunterkunft ein. Der Coiffeur will der jungen Frau in seinem Zimmer die Haare schneiden.

Laut «Thurgauer Zeitung» nimmt er aus dem Coiffeur-Etui einen spitzen Gegenstand, hält ihr den an den Hals und zwingt sie zu Oralsex. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt das Bezirksgericht Münchwilen TG den Fall im Mai 2014. Dreist: Nur wenige Tage bevor Kiko vor den Richter muss, verübt er in Zürich eine ähnliche Tat.

Im Juni urteilt das Gericht in Münchwilen: 42 Monate wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung – unbedingt. Der Schuldspruch beeindruckt Kiko nicht. Er zieht das Urteil weiter. Das Thurgauer Obergericht bestätigt das Urteil Mitte Januar. Kiko zieht den Fall ans Bundesgericht weiter. Und: Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, muss Kiko nicht ins Gefängnis.

Dafür macht er sich in dieser Zeit wieder strafbar – eben mit der Vergewaltigung der 15-Jährigen in Schlieren. Im April wird das erste Urteil aus dem Thurgau rechtskräftig. Kiko, mittlerweile festgenommen, erfährt davon im Gefängnis Limmattal. Der Knast war ihm also sicher. Dank seiner Wärterin Angela nur bis vorgestern.

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