Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) soll beispielsweise die Befugnis erhalten, Verstösse gegen die Datenschutzvorschriften zu untersuchen und entsprechende Verfügungen zu erlassen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Insgesamt sollen die Transparenz der Bearbeitung und die Kontrollmöglichkeiten über die eigenen Daten verbessert werden.
Zugleich soll das Verantwortungsbewusstsein der für die Bearbeitung verantwortlichen Personen erhöht werden, beispielsweise indem sie dazu verpflichtet werden, bereits bei der Planung neuer Datenbearbeitungen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu berücksichtigen.
Schliesslich soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gewährleistet und verbessert werden, namentlich indem die Bekanntgabe von Daten ins Ausland erleichtert wird. Ein hoher, international anerkannter Schutzstandard soll auch die Entwicklung neuer Wirtschaftszweige im Bereich der Digitalisierung des Gesellschaft fördern.
Mit der Revision werde das Gesetz «an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse» angepasst, schreibt der Bundesrat. Zudem schaffe die Modernisierung auch die Voraussetzungen dafür, dass die Schweiz die Datenschutzkonvention des Europarates ratifizieren und die EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung übernehmen könne.
Die Vernehmlassung zum Gesetzesprojekt dauert bis 4. April 2017.
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