Das Sündenregister der Prominenten-Stalkerin A. S.
Sie terrorisierte auch Urs Schwaller!

Bewaffnet mit einer Kamera, machte die Journalistin A. S. (43) aus Solothurn Jagd auf Prominente. Mit den Bildern aber gab sie sich selten zufrieden – sie stellte den Männern auch persönlich, brieflich und am Telefon nach.
Publiziert: 06.04.2014 um 19:21 Uhr
|
Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:42 Uhr
1/10
Der CVP-Politiker Urs Schwaller erstattete Anzeige.
Foto: Keystone

Am Freitag machte der BLICK publik, dass alt Bundesrat Adolf Ogi (71) wochenlang von ihr belästigt und beschimpft worden ist. Wegen der Stalkerin musste er sogar Polizeischutz in Anspruch nehmen.

Wie sich zeigt, ist S. einschlägig vorbestraft. Laut Recherchen von SonntagsBlick hatte sie schon vorher den populären Freiburger Ständerat Urs Schwaller (61) massiv bedrängt. So sehr, dass der CVP-Politiker Strafanzeige gegen die aufsässige Stalkerin erstatten.

Sie wollte Schwaller unbedingt persönlich begegnen. «Frau S., die ich nicht weiter kenne, hatte schriftlich verschiedene Treffen vorgeschlagen, die ich alle ablehnte», sagt der ehemalige CVP-Fraktionschef zu SonntagsBlick. Als der Politiker nicht darauf eingeht, terrorisiert sie ihn mit SMS und Anrufen, am Tag und in der Nacht.

«Die Strafklage war notwendig, um die Hunderten von anonymen, auch nächtlichen Telefonanrufen zu stoppen», sagt Schwaller. Für den Telefon- und SMS-Terror musste sich A. S. vor der Staatsanwaltschaft Solothurn verantworten. Mit einer Strafverfügung wurde sie der versuchten Nötigung schuldig gesprochen, ausserdem des mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage – auf gut Deutsch: wegen Telefonterror.

Als Sanktion wurde eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken ausgesprochen, Bewährungszeit: zwei Jahre. «Ich habe seither nie mehr etwas von Frau S. gehört, und die Sache ist für mich abgeschlossen», sagt Schwaller.

Doch die Journalistin konnte es offenbar nicht lassen. Schon während der Probezeit wurde sie rückfällig und machte einem anderen Prominenten die Hölle heiss: Adolf Ogi nämlich. Daraufhin wurde sie erneut angezeigt und verurteilt – diesmal zu einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Franken.

Diese Geldstrafe aber konnte S. offenbar nicht mehr bezahlen. Sie stellte ein Gesuch, sie in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Die Staatsanwaltschaft setzte 160 Stunden gemeinnützige Arbeit fest. Zusätzlich musste sie die 600 Franken Strafe im Fall Schwaller bezahlen.

Dennoch liess sie sich von den beiden Verurteilungen nicht abschrecken und machte weiter.

Die Liste ihrer Opfer wurde immer länger, auch der Komiker Beat Schlatter (52), alt SVP-Ständerat This Jenny (61), SVP-Nationalrat Hansjörg Walter (63) sowie der deutsche Schlagersänger Jürgen Drews (68) nahm sie sich vor: die frechste Promi-Stalkerin, von der die Schweiz je hörte.

Und sie steigerte ihre Attacken: Karl Dall (73) warf S. im letzten Jahr vor, er habe sie in einem Hotelzimmer in Zürich vergewaltigt. Der deutsche Komiker sass vier Tage in Untersuchungshaft. Das Strafverfahren läuft. Dall bestreitet die Vorwürfe vehement.

Im Gespräch mit Sonntags-Blick behauptete A. S. inzwischen im Fall Ogi sei der Strafbefehl aufgehoben worden.

*Name der Redaktion bekannt

Was tun bei Stalking

Die Zahlen sind erschreckend: Jede achte Person wird im Laufe ihres Lebens mindestens einmal Opfer von Stalking. Die Mehrheit der Opfer sind Frauen. Die Täter sind meist abgewiesene Verehrer, aber auch Arbeitskollegen oder Nachbarn können zu Stalkern werden. Die Polizei rät Betroffenen, ein einziges Mal das Gespräch mit dem Stalker zu suchen. Darin sollte man ihm in Gegenwart von Zeugen unmissverständlich erklären, dass man nicht mehr kontaktiert werden will. Danach sollte man den Stalker konsequent ignorieren. Die Belästigungen sollten dokumentiert, keine Nachrichten gelöscht werden. Bei einem Prozess dienen diese Aufzeichnungen als Beweismittel.

Die Zahlen sind erschreckend: Jede achte Person wird im Laufe ihres Lebens mindestens einmal Opfer von Stalking. Die Mehrheit der Opfer sind Frauen. Die Täter sind meist abgewiesene Verehrer, aber auch Arbeitskollegen oder Nachbarn können zu Stalkern werden. Die Polizei rät Betroffenen, ein einziges Mal das Gespräch mit dem Stalker zu suchen. Darin sollte man ihm in Gegenwart von Zeugen unmissverständlich erklären, dass man nicht mehr kontaktiert werden will. Danach sollte man den Stalker konsequent ignorieren. Die Belästigungen sollten dokumentiert, keine Nachrichten gelöscht werden. Bei einem Prozess dienen diese Aufzeichnungen als Beweismittel.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?