Niklaus S.* (28) ging gestern auf dem Weg ins Bezirksgericht Zürich hinter einem schwarzen Ordner in Deckung. Vor einem Jahr war der Thurgauer nicht so zimperlich: Er wollte in Zürich einen Club abfackeln.
Es ist die Nacht auf den 15. Februar 2014. Niklaus S. ist sturzbetrunken mit einem vollen Fünf-Liter-Benzinkanister in Zürich-Wiedikon unterwegs. Die Hälfte des Benzins giesst er bei einem neu angepflanzten Baum in die Erde und zündet es an.
Taxifahrer T. C.* (23) sieht die Flammen und hält an. Niklaus S. steigt mit dem halbleeren Kanister ein. Laut Anklageschrift fordert er C. auf, zum Club Zukunft im Kreis 4 zu fahren, sonst werde er den Rest des Benzins im Taxi anzünden.
«Ich werde die Bastarde dort abfackeln», habe Niklaus S. gesagt.
Der Taxifahrer fährt los. Er will den Betrunkenen aber nicht einfach im Club abliefern. Er hofft auf eine Polizeipatrouille. An der Langstrasse sieht er eine.
Unter Hupen und Lichthupen macht C. beim Streifenwagen eine Vollbremsung. Die Polizisten reagieren sofort, reissen Niklaus S. aus dem Taxi und verhaften ihn. Für sein mutiges Verhalten wurde T. C. für den Prix Courage nominiert.
Filmriss
Niklaus S. macht gestern vor Gericht einen Filmriss geltend. «Ich erinnere mich an nichts», sagt der Polier, der wegen Nötigung und Übertretung des Gewässerschutzgesetzes angeklagt ist. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 5400 Franken, plus 1000 Franken Busse.
Ein Atemlufttest nach der Festnahme hatte 2,13 Promille ergeben. «Wieso tranken Sie an jenem Tag so viel?», will der Richter wissen. «Es war der Abschluss der Polierschule. Bis zum Mittag hatte ich eine Matheprüfung», antwortet Niklaus S. «Dann feierte ich mit den anderen Polieren.»
Nach ein paar Bieren gings mit den Kollegen nach Zürich. «Dort trank ich Gin Tonics.» Als Letztes erinnere er sich, dass er allein einen Hendricks Gin Tonic getrunken habe. «Was ist das?», fragt der Richter. «Das ist der beste Gin, den es gibt», sagt Niklaus S.
Wie er zum Benzinkanister kam, ist unklar. «Ein Kollege von Ihnen versuchte zuvor in einer Bar, ihn vor Ihnen zu verstecken», sagt der Richter. Niklaus S. sagt nichts. Zum Schluss zeigt er Reue: «Es tut mir sehr leid, falls ich dem Taxifahrer Angst eingejagt habe. Ich bereue es natürlich.»
Niklaus S. wird vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Nur für die Übertretung des Gewässerschutzgesetzes kassiert Niklaus S. eine Busse von 300 Franken. Zudem muss er einen Sechstel der Verfahrenskosten zahlen.
* Namen bekannt