Skigebiete, die ihre Schutzkonzepte nicht einhalten, können sanktioniert werden, wie die Tessiner Staatskanzlei mitteilte. Zudem wird die Zahl der Gäste in den Skigebieten kontingentiert. Anpassungen wären auch möglich, sollten sich die Vorgaben des Bundes ändern.
In Einklang mit den Vorgaben des Bundes bleiben Restaurants und Bars geöffnet und an den Pisten geschlossen. Take-aways dürfen offen bleiben, jedoch ohne Möglichkeit zum Konsum direkt vor Ort.
Die Betreiber der Anlagen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Schutzmassnahmen eingehalten werden. Die Polizei wird die Einhaltung überwachen, wie es in der Mitteilung heisst. Bei Verstössen kann die Betriebsbewilligung entzogen werden.
Der Kanton Tessin stösst damit zu den grossen Skigebieten in den Kantonen Graubünden, Wallis und Bern, die über die Festtage ebenfalls geöffnet sind. Demgegenüber stellen die Bergbahnen namentlich in der Zentral- und Ostschweiz den Betrieb wegen der Corona-Pandemie ein.
(SDA)
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