Mit einer Ordnungsbusse kann zum Beispiel gebüsst werden, wer im Zug oder im Bus, in Bahnhöfen und an Haltestellen sowie in öffentlich zugänglichen Einrichtungen die vorgeschriebene Schutzmaske nicht trägt.
Einen Bussenzettel kann die Polizei aber auch ausstellen, falls jemand an unzulässigen Anlässen teilnimmt oder einen verbotenen privaten Anlass durchführt.
Die unmittelbare und rasche Bestrafung mit einer Ordnungsbusse solle die Einhaltung der Coronavirus-Massnahmen in der Gesellschaft fördern und die Strafverfolgungsbehörden entlasten, hatte der Bundesrat am Mittwoch zum Entscheid geschrieben. Verzeigungen und Bussen nach Verstössen gegen Coronavirus-Schutzbestimmungen waren aber bereits bisher möglich gewesen. (SDA)
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