Coitus interruptus in der Neujahrsnacht
Ex-Freund verprügelt Liebespaar – beim Sex!

Die Neujahrsnacht 2019 wird ein Zürcher Liebespaar nie mehr vergessen. Mitten im Liebesakt stand plötzlich Karl L.* (23), der Ex-Freund der Frau, vor dem Bett – und prügelte los. Dafür stand er nun vor Gericht.
Publiziert: 24.01.2020 um 15:04 Uhr
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Er verprügelte ein Liebespaar – und muss deswegen acht Monate in Haft.
Foto: Thomas Meier
Viktor Dammann

Das Liebespaar Peter O.* (26) und Elena Z.* (20) ist in der Neujahrsnacht 2019 beim Geschlechtsverkehr – als plötzlich der Ex-Freund von Elena Z. im Zimmer steht! Karl L.* (23) war durchs offen stehende Schlafzimmerfenster geklettert, eifersüchtig auf die neue Beziehung seiner Ex.

Zur Verstärkung brachte er einen Kollegen mit, dem er die Haustür öffnete. Danach wurde es laut und heftig: Karl L. attackierte den neuen Freund von Elena Z. mit den Fäusten, schlug ihm mehrmals ins Gesicht, nahm ihn in den Schwitzkasten. Auch der Kollege ging auf den nackten Peter O. los, würgte ihn, wie Staatsanwalt Adrian Kägi vor dem Bezirksgericht Zürich die Szene beschrieb.

Der Eifersüchtige: «Ich wollte ihm wehtun.»

Seinen Rivalen zu verprügeln, genügte Karl L. nicht: Er holte in der Küche ein Fleischmesser und stürmte auf Peter O. zu – der Kollege des Tobenden hielt ihn zurück. Doch L. hatte immer noch nicht genug: Er nahm sein Soft-Air-Sturmgewehr und feuerte 20 bis 30 Schüsse auf sein Opfer ab. Einige Plastik-Schrotkugeln drangen in dessen Haut ein oder verfehlten nur um wenige Zentimeter das linkes Auge.

Nicht nur gegen Peter O. – auch gegen seine Ex-Freundin richtete sich Karls Wut. Sie hatte sich aus Angst im Badezimmer eingeschlossen, öffnete aber die Tür, nachdem der Rachsüchtige massiv gegen die Türe getreten hatte.

Ex-Freundin bekam einen Schuh ins Gesicht

Karl L. riss seine Ex zu Boden und würgte sie beidhändig. Sie versuchte sich zu befreien, riss Karl an den Haaren. Dies quittierte der Berserker mit einem Schuhtritt ins Gesicht. Das hatte Folgen: Ihr brach ein Stück eines Schneidezahnes ab, danach hatte sie ausserdem tagelang Kopfschmerzen. Karl L. spielte den Vorfall herunter: «Ich habe nach hinten getreten, nachdem sie mich an den Haaren gerissen hat.» Und an das Würgen könne er sich gar nicht erinnern.

Nach der Raserei machte sich Karl L. von dannen, wurde aber von der Polizei aufgegriffen und sass fast drei Monate in U-Haft. Am Donnerstag stand er mit seinem Kollegen vor dem Bezirksgericht Zürich.

Laut Staatsanwalt Kägi brachte Karl L. seine Ex-Freundin durch sein Würgen in eine akute Lebensgefahr. Den «massiven» Fusstritt sah er als versuchte schwere Körperverletzung. Desgleichen die Soft-Air-Schüsse ins Gesicht von Peter O. Er verlangte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Das Gericht verurteilt ihn zu 30 Monate Knast

Das Gericht folgte diesen Anträgen nicht umfassend. In Bezug des Würgens und des Trittes sah es den Tatbestand nicht rechtsgenügend nachgewiesen und sprach den nunmehr zahmen Berserker frei. Wegen Körperverletzung und weiterer Delikte setzte es trotzdem 30 Monate Gefängnis ab – davon muss Karl L. acht Monate hinter Gitter.

Doch warum die Raserei? Warum diese Gewalt? Der Gerichtspräsident hakte am Donnerstag bei Karl L. nach. «Ich wollte, dass es ihm wehtut», erklärte der Beschuldigte. «Es ging Ihnen um Rache. Sie drehten durch, als Sie Ihre Ex-Freundin in dieser Situation sahen», so der Gerichtspräsident zu Karl L. «Aber wir nehmen Ihnen ab, dass Sie die Tat bereuen.»

Staatsanwalt akzeptiert die Freisprüche nicht

Sein damaliger Kollege – die beiden würdigten sich keines Blickes – kam mit zehn Monaten Knast bedingt davon.

Staatsanwalt Adrian Kägi zu BLICK: «Die Begründung der beiden Freisprüche betreffend Würgen und Fusstritt in den Kopf überzeugt nicht. Über den Weiterzug ans Obergericht wird nach Eingang des begründeten Urteils definitiv entschieden.»

*Namen geändert

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