Einem Zürcher Chirurgen wird vorgeworfen, mehreren Frauen Geld abgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihn deshalb wegen mehrfachen Betrugs angeklagt, berichtet die «NZZ am Sonntag» in ihrer aktuellen Ausgabe.
Der 61-Jährige gab demnach vor, in die Frauen verliebt zu sein, bat sie um Geld und zahlte es ihnen nicht mehr zurück. So betrog er sie um einen sechsstelligen Betrag.
Freiheitsstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft will den Chirurgen wegen mehrfachen Betrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen. Zudem soll eine bedingte Strafe aus dem Jahr 2013 vollzogen werden. Der Anwalt des Angeklagten wollte sich gegenüber der «NZZ» nicht zu den Vorwürfen äussern.
Offenbar ist der Arzt ein Wiederholungstäter. Er soll wischen 2008 und 2012 Frauen in praktisch gleicher Art und Weise ausgenommen und sie um mehrere hunderttausend Franken betrogen haben. In der Folge verurteilte ihn das Regionalgericht Bern-Mittelland zu einer teilbedingten Strafe von 30 Monaten. 12 Monate davon unbedingt.
Ohne Bewilligung unterwegs
Bereits 2008 entzog ihm die Zürcher Gesundheitsdirektion die Berufsausübungsbewilligung. Die Voraussetzungen für die Bewilligung seien «in persönlicher Hinsicht» nicht mehr gegeben gewesen, sagte Direktionssprecher Daniel Winter der «NZZ».
Der Arzt selber hatte vor dem Regionalgericht gesagt, er leide unter Depressionen und könne keiner geregelten Arbeit nachgehen. Das war offensichtlich eine Lüge. (vof)