Burkaverbot
St. Gallen beschliesst Verhüllungsverbot - mit Ausnahmen

In St. Gallen gilt bald eine Art Burkaverbot. Der Kantonsrat hat am Dienstag ein Verhüllungsverbot beschlossen - allerdings mit relativierendem Zusatz. Die Gegner sprechen von einem «Gesetz für die Galerie», der Regierungsrat von einem unwirksamen Gesetz.
Publiziert: 28.11.2017 um 18:31 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 17:23 Uhr
Es ist umstritten, ob ein Verhüllungsverbot, wie es das St. Galler Kantonsparlament beschlossen hat, auch für Leute wie diese Touristinnen in Interlaken gelten würde. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Kantonsrat bestätigte das Burkaverbot in der Schlussabstimmung mit 57 gegen 55 Stimmen bei zwei Enthaltungen. In der ersten Lesung in der Septembersession hatte es nach längerer Debatte bereits ein ähnlich knappes Resultat gegeben: Mit 59 gegen 54 Stimmen setzten sich schon damals die Befürworter von CVP und SVP gegen den Widerstand von FDP, GLP, Grünen und SP durch.

Damit wurde eine komplexe Vorschrift beschlossen: Konkret soll im Kanton St. Gallen künftig bestraft werden, wer im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt, sofern die Person damit «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliege, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden.

In der zweiten Lesung in der Novembersession gab es dazu keine Wortmeldungen. Die Gegner warteten mit ihren Versuch, das Verhüllungsverbot doch noch zu kippen, auf die Schlussabstimmung am Dienstagnachmittag.

Kurz vor dem Entscheid begann die Debatte nochmals mit ähnlichen Argumenten wie bei der ersten Lesung: Der Sprecher der FDP stellte etwa fest, die Fraktion lehne «Gesetze für die Galerie» ab. Verhüllte Frauen sehe man im Kanton St. Gallen höchstens auf Plakaten des Textilmuseums, hiess es aus der SP-Grüne-Fraktion.

Der SVP-Sprecher betonte hingegen, das Gesetz habe «eine klare präventive Wirkung». Der CVP-Sprecher erklärte, eine Ausdehnung des bisherigen Vermummungsverbots ergebe Sinn. Damit werde ein Bedürfnis der Bevölkerung aufgenommen.

Regierungsrat Fredy Fässler (SP) stellte fest, dass der Gesetzesartikel nicht einmal ein Burkaverbot sei. «Machen sie nicht derart unnötige und unwirksame Gesetze», verlangte er.

Nach diesen Voten beschloss der Kantonsrat mit 57 gegen 55 Stimmen bei zwei Enthaltungen das Verhüllungsverbot und bestätigte damit den Entscheid der ersten Lesung.

In der Schweiz gibt es derzeit einzig im Kanton Tessin ein Verschleierungsverbot. Verhüllen Frauen trotzdem ihr Gesicht, müssen sie mit einer Busse von mindestens 100 Franken rechnen. Vermutlich wird das Volk national über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und damit über ein Burkaverbot abstimmen.

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