Bundesgerichts-Entscheid zu Entführungsfall
Keine Einsicht in Strafakten des Falls Ylenia für SRG

Das Untersuchungsamt St. Gallen muss dem Schweizer Fernsehen keine Einsicht in die Strafakten des Entführungsfalls Ylenia gewähren. Dies hat das Bundesgericht am Mittwoch entschieden.
Publiziert: 26.05.2021 um 12:06 Uhr
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Die Leiche Ylenias wurde am 15. September 2007 im Hartmannswald bei Oberbüren (SG) gefunden. (Archivbild)
Foto: REGINA KUEHNE

Die privaten Interessen der Angehörigen überwiegen gemäss den Ausführungen der Bundesrichter gegenüber den geltend gemachten Interessen des Fernsehens. Zudem seien auch die Interessen von Drittpersonen zu beachten, die in den Akten erwähnt werden oder Aussagen gemacht haben.

Das fünfeinhalbjährige Mädchen Ylenia wurde 2007 in Appenzell entführt und über einen Monat später tot im Wald aufgefunden. Der mutmassliche Täter, ein 67-jähriger Mann, nahm sich wenige Stunden nach der Entführung das Leben. Seine Leiche wurde tags darauf im gleichen Waldstück gefunden.

(SDA)

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