Bundesgericht
Keine aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen das Polizeigesetz

Die Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern gegen das teilrevidierte Berner Polizeigesetz erhält keine aufschiebende Wirkung. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Damit darf das Anfang August in Kraft gesetzte Gesetz weiter angewendet werden.
Publiziert: 19.09.2024 um 14:19 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2024 um 14:42 Uhr
Das Bundesgericht muss sich mit dem Berner Polizeigesetz auseinander setzen. (Archivbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Bundesgericht hat in einer Zwischenverfügung das Gesuch der Demokratischen Juristinnen und Juristen um die Aufschiebung der Wirkung des Gesetzes bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Urteils abgewiesen.

Die Juristinnen und Juristen sind mit linken Parteien sowie den Organisationen grundrechte.ch und humanrights.ch ans Bundesgericht gelangt und kritisieren unter anderem die neuen Bestimmungen zur automatischen Fahrzeugfahndung.

Das Bundesgericht gewährt die aufschiebende Wirkung nur im Ausnahmefall, wie es in seinem Entscheid festhält. Im vorliegenden Fall könne durch die Anwendung der neuen Bestimmungen zwar ein gewisse Rechtsunsicherheit entstehen. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass in gewissen Fällen Interessen von einzelnen Personen nachteilig betroffen würden.

Das öffentliche Strafverfolgungsinteresse überwiege jedoch und das Bundesgericht halte sich an seine Praxis, die aufschiebende Wirkung bei demokratisch zustande gekommenen Gesetzen nur in Ausnahmefällen zu gewähren. In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden. Wann das Urteil vorliegen wird, ist offen. (Verfügung 1C_354/2024 vom 17.9.2024)

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