Der Islamwissenschaftler Tariq Ramadan ist definitiv wegen Vergewaltigung verurteilt: In seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil weist das Bundesgericht den Vorwurf der willkürlichen Beweiswürdigung des Beschwerdeführers zurück. Es weist auch die Verfahrensargumente von Ramadan zurück.
«Die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Rügen belegen nicht, dass das Genfer Urteil auf einer willkürlichen Beweiswürdigung oder einem unhaltbaren Sachverhalt beruhte», urteilte das Bundesgericht. Es gebe keine Hinweise auf eine Verletzung der Unschuldsvermutung.
2024 hatte das Genfer Kantonsgericht Ramadan zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, davon eines auf Bewährung. Die Richter waren zum Schluss gekommen, dass der Islamwissenschaftler der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung einer Frau schuldig sei, die er im Oktober 2008 in einem Genfer Hotel kennengelernt hatte.
Stundenlanger Missbrauch
Die Frau berichtete von einer Nacht, in der sie von Ramadan mehrere Stunden lang geschlagen, beleidigt und sexuell missbraucht worden sei. Ein Jahr zuvor war Ramadan in erster Instanz freigesprochen worden.
Die Richter des Strafgerichts konnten die Schuld des Angeklagten nicht «zweifelsfrei» feststellen. Ihrer Ansicht nach fehlten in dem Fall ausreichende materielle Beweise.
Auch in Frankreich vor Gericht
Ramadan wird auch in Frankreich von der Justiz verfolgt. Dort werfen ihm vier Frauen ebenfalls Vergewaltigung zwischen 2009 und 2016 vor. Sein Prozess soll im März 2026 in Paris stattfinden.
Ramadan ist ein Enkel von Hassan al-Banna, einem Mitbegründer der Muslimbrüder. Er tritt für eine europäisch-muslimische Identität ein. Sein Vater Saïd war 1954 in die Schweiz geflohen. Ramadan unterrichtete zwischen 1984 und 2004 an mehreren Genfer Schulen.