Bundesgericht bestätigt Urteil
Guido A. Zäch ist schuldig

Publiziert: 28.03.2007 um 09:54 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 19:56 Uhr
LAUSANNE – Der Paraplegiker-Arzt und Ex-CVP-Nationalrat Guido Zäch ist zu Recht wegen Veruntreuung verurteilt worden, sagt das Bundesgericht.

Das basel-städtische Appellationsgericht hatte den heute 72-jährigen ehemaligen Chefarzt des schweizerischen Paraplegikerzentrums wegen insgesamt vier Veruntreuungen verurteilt. Das Gericht warf Zäch vor, während Jahren von der Paraplegiker-Stiftung höhere Entschädigungen als vereinbart bezogen zu haben. Zudem liess er sich die Nebenkosten seiner Villa in Zofingen während Jahren vertragswidrig im Umfang von total fast 250000 Franken von der Gönnervereinigung bezahlen. Den Tatbestand der Veruntreuung sah das Gericht ferner in Bezug auf zwei Spenden in der Höhe von 400000 Franken als erfüllt an.

Die Spenden waren auf das private Konto von Zäch einbezahlt und von diesem entgegen der Zweckbestimmung innert weniger Monate zu eigenem Nutzen verwendet worden – zur Zahlung von Steuern, Unterhaltsleistungen und Mietzinsen.

Erst nach Auszahlung seiner Pensionskassengelder im Jahr 2000 zahlte Zäch, nicht zuletzt unter Druck des drohenden Strafverfahrens, die 400000 Franken in die neu gegründete Dr. Guido A. Zäch-Stiftung ein. Das Appellationsgericht warf Zäch vor, insgesamt rund 1,3 Millionen Franken veruntreut zu haben.

Das Bundesgericht hat die gegen diesen Entscheid eingereichten umfangreichen Beschwerden Zächs mit Urteil vom vergangenen 19. März vollumfänglich abgewiesen, wie heute Mittwoch bekannt wurde. Es stufte die vier genannten Tathandlungen ebenfalls als Veruntreuung ein. Insbesondere verwarf das Bundesgericht das Argument Zächs, bezüglich der Spendengelder liege keine Veruntreuung vor, weil er 400000 Franken entsprechend dem Spenderwillen in die neue Stiftung einbezahlt habe und zudem jederzeit gewillt gewesen sei, Ersatz zu leisten.

Die Einzahlung der Spendengelder in die neue Stiftung ist laut Bundesgericht «bestenfalls als eine Art Wiedergutmachung zu qualifizieren», weil die Einzahlung erst rund zweidreiviertel beziehungsweise anderthalb Jahre nach dem vollständigen Verbrauch der Spenden im eigenen Nutzen und erst unter dem Druck des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erfolgt war.

Paraplegiker-Stiftung stellt sich hinter Zäch
NOTTWIL – Der Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat sich nach der Bestätigung des Strafurteils vorbehaltlos hinter ihren Präsidenten gestellt. Der Stiftungsrat sei «in umfassender Kenntnis aller Fakten» über das Urteil des Bundesgerichts erstaunt und erachte die Vorwürfe nach wie vor als ungerechtfertigt, hiess es in einer Mitteilung. Das Gremium sei weiterhin von der persönlichen Integrität von Zäch überzeugt und spreche ihm sein uneingeschränktes Vertrauen aus.

Der Erfolg der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sei untrennbar mit dem Namen ihres Gründers verbunden und werde es auch in Zukunft bleiben. Der Stiftungsrat begrüsse daher, dass Zäch «im Interesse des ungeschmälerten Erfolgs seines Lebenswerks» weiter Präsident des Stiftungsrats bleibe.
NOTTWIL – Der Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat sich nach der Bestätigung des Strafurteils vorbehaltlos hinter ihren Präsidenten gestellt. Der Stiftungsrat sei «in umfassender Kenntnis aller Fakten» über das Urteil des Bundesgerichts erstaunt und erachte die Vorwürfe nach wie vor als ungerechtfertigt, hiess es in einer Mitteilung. Das Gremium sei weiterhin von der persönlichen Integrität von Zäch überzeugt und spreche ihm sein uneingeschränktes Vertrauen aus.

Der Erfolg der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sei untrennbar mit dem Namen ihres Gründers verbunden und werde es auch in Zukunft bleiben. Der Stiftungsrat begrüsse daher, dass Zäch «im Interesse des ungeschmälerten Erfolgs seines Lebenswerks» weiter Präsident des Stiftungsrats bleibe.
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