Die SBB hatten den Auftrag für die Sicherheit auf dem Zürcher Verkehrsnetz (ZVV) Anfang 2010 an die private Schweizer Sicherheitsfirma Securitas vergeben. Diese gab den Auftrag aber an eine Firma aus Deutschland weiter, die Vorbestrafte beschäftigt haben soll. Das hatte Ende Dezember der Kassensturz des Schweizer Fernsehens aufgedeckt.
Deshalb hat das Bundesamt für Verkehr BAV jetzt eine Aufsichtsverfahren eröffnet – sowohl gegen die SBB Transportpolizei als auch gegen die Securitas. «Die Frage, ob Vorbestrafte für die Sicherheit in Bahnhöfen auf dem ZVV-Netz eingesetzt wurden, ist Gegenstand dieses Aufsichtsverfahrens», sagte BAV-Sprecher Jürg Walpen auf Anfrage. Er bestätigte damit eine Meldung der heutigen «Berner Zeitung».
SBB räumen Fehler ein
Weiter sei Gegenstand dieses Verfahrens, dass die Securitas den Auftrag ohne Bewilligung des Bundes an eine Drittfirma weitergegeben hat. Die Auslagerung der Sicherheitsaufgaben auf dem ZVV-Netz an Securitas war vom BAV bewilligt worden, eine Weitergabe an eine Drittfirma dagegen hatte das BAV nicht erlaubt, wie SBB-Sprecher Christian Ginsig sagte. Der Passus im Vertrag betreffend einer möglichen punktuellen Verstärkung von Unterakkordanten in Bedarfsfällen sei vom BAV nicht genehmigt worden.
Den SBB entging laut Ginsig die vom BAV nicht bewilligte Weitergabe an die deutsche Firma. Damit hatten sie ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Damals haben die SBB eine neue Sicherheitsorganisation für das ZVV-Netz aufbauen müssen. Dennoch: «Eine Weiterübertragung an Unterakkordanten war und ist nicht zulässig. Die Rechtslage untersagt Unterakkordanz. Wir haben in der Aufbauphase der Sicherheitsorganisation ZVV diesem Umstand zu wenig Rechnung getragen, was ein Fehler war», schrieb Ginsig in einer Stellungnahme.
Schweizer Leumund ist Pflicht
Die SBB Transportpolizei habe inzwischen aber ihre Kontrollen verschärft und nehme damit ihre Aufsichtspflicht «gewissenhaft» wahr, erklärten die SBB. Das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) verpflichten die SBB an den Bahnhöfen für Sicherheit zu sorgen. Sie darf diese Aufgabe auslagern, ist aber weiter für die Einhaltung der strengen Vorgaben für die privaten Sicherheitsleute verantwortlich.
Unter anderem wird gemäss dem SBB-Sprecher ein einwandfreier Schweizer Leumund verlangt. Weiter ist Bedingung, dass die private Sicherheitsfirma ihren Sitz in der Schweiz hat und mehrheitlich in Schweizer Hand ist. Auch dass die Drittfirma vermutlich eine deutsche Firma gewesen sei, sei Gegenstand des Aufsichtsverfahrens, sagte BAV-Sprecher Walpen dazu.
Sicherheitsleute in Bahnhöfen nehmen auch hoheitliche Aufgaben war, die normalerweise dem Staat vorbehalten bleiben: Personen dürfen von den privaten Security-Leuten angehalten, kontrolliert und sogar weggewiesen werden. Deshalb sind die Auflagen für diese Sicherheitsleute auch besonders streng. (SDA/lex)