Der heute zwölfjährige Knabe hatte im April und Mai 2004 mit einer Erstklässlerin mindestens fünf Mal den Geschlechtsverkehr vollzogen. Anschauungsunterricht hatten ihm Sexvideos und Pornobilder gegeben, die er zuvor mit seinem älteren Bruder und einem Kollegen angeschaut hatte.
Die Luzerner Justiz erklärte den Jungen im vergangenen April der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig, weil das Mädchen mehr als drei Jahre jünger war als der Knabe. Das Obergericht befand, dass von einer psychischen Störung auszugehen ist und ordnete für den Knaben eine ambulante psychotherapeutische Behandlung an.
Die Eltern des Knaben vertraten die Auffassung, eine psychotherapeutische Behandlung sei nicht nötig, weil das Elternhaus genügend «Korrekturressourcen» böte.
Das Bundesgericht stützte in einem heute veröffentlichten Urteil vollumfänglich das Luzerner Obergericht. Nach Meinung des Gutachters besteht indes eine gewisse Rückfallgefahr, wenn keine professionelle Auseinandersetzung mit der Tat stattfindet. Für das Bundesgericht sind deshalb eine gezielte Aufarbeitung und die angeordnete psychotherapeutische Behandlung wichtig.
Eine blosse Verdrängung der Geschehnisse, welcher die Eltern den Vorzug gegeben hätten, ist nach Meinung des Bundesgerichts nicht das richtige Mittel für den behandlungsbedürftigen Knaben.