Der St. Galler Bruno Bär (64) denkt sich nichts Böses, als er sich beim Grenzübergang Konstanz (D) eine Ausfuhrbescheinigung für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer abstempeln lassen will. Mit seiner Frau isst er vorab noch ein Laugengipfeli, das sie in Deutschland gekauft haben. Dann gehts zum Schalter.
Dort angekommen gibt es aber Ärger, denn die beiden können – logisch – das Gipfeli nicht mehr vorweisen, das auf der Quittung gelistet ist. Die zuständige Zollbeamtin verlangt daraufhin 20 Euro Busse, bezeichnet Bär als Lügner und wirft ihm gar vor, dass er Schummeln wollte. «Sie ist richtig aufbrausend geworden», sagt er gegenüber TVO. Der Schweizer gibt schliesslich nach und bezahlt die Busse – wegen eines Laugengipfelis im Wert von 45 Cent!
Reine Schikane
Dies sei ein gerechtfertigtes Vorgehen, teilt das zuständige deutsche Zollamt mit. Es komme öfter vor, dass falsche Quittungen vorgewiesen werden, deshalb werde dieses Vergehen seit 2017 gebüsst. Die gekauften Sachen, die auf der Quittung stehen, müssen demnach vollständig vorgewiesen werden – eine Toleranzgrenze gibt es nicht.
Die Abfertigungsbeamten entscheiden im Einzelfall vor Ort, ob die von den Reisenden gemachten Angaben glaubhaft und nachvollziehbar sind, heisst es beim Zollamt. Für Bär ist das alles reine Schikane. Zu TVO sagt er: «Von mir aus gesehen ist das volle Absicht.» Essen werden er und seine Frau in Zukunft erst nach dem Zoll. (bra)