Billag
Nationalrat fordert erneut Rückerstattung von Billag-Mehrwertsteuer

Der Nationalrat verlangt, dass die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren zurückerstattet wird, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. Er hat mit 126 zu 32 Stimmen bei 7 Enthaltungen einer Motion seiner Fernmeldekommission zugestimmt.
Publiziert: 13.06.2017 um 10:36 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 18:44 Uhr
Der Nationalrat will die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Billag-Mehrwertsteuer regeln. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Bundesgericht hatte im April 2015 entschieden, dass die Gebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen. Dieses Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen festgehalten, dass die bisher zu Unrecht erhobene Steuer von 2,5 Prozent rückwirkend zurückerstattet werden muss.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat gegen diese Urteile beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Gegen 4500 Gesuche um Rückerstattung bis Juni 2005 sind derzeit bei der Billag sistiert.

Die Nationalrat will mit der Motion verhindern, dass sich alle Gebührenzahlenden einzeln an die Justiz wenden müssen. Nach Angaben von Kommissionssprecher Manfred Bühler (SVP/BE) soll damit eine Lösung für alle Haushalte und Unternehmen geschaffen werden. Als nächstes entscheidet der Ständerat über den Vorstoss.

Parallel zur vor dem Bundesgericht hängigen Frage der Rückerstattung hat der Nationalrat bereits in der Sondersession vom Mai eine Motion von Sylvia Flückiger (SVP/AG) zur Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren angenommen.

Diese beschränkt sich nicht auf eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die letzten fünf Jahre. Sollte das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigen, hätte gegenüber den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern eine Rückerstattung für zehn Jahre zu erfolgen.

Der Bundesrat bevorzugt diesen Vorstoss. Im Gegensatz zur Kommissionsmotion böte er den nötigen Spielraum, um nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung zu geraten, sagte Doris Leuthard im Nationalrat. Der Ball liege vorerst aber beim Bundesgericht, das die Frage der Rückerstattung abschliessend zu beurteilen habe.

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