Mit der Revision gibt es einen Wechsel bei den Zuständigkeiten: Statt wie bisher der Stadtrat ist neu die Dienststelle Stadtpolizei für die Erteilung unbefristeter Gastwirtschaftsbewilligungen sowie für die dauernde Verlängerung der Öffnungszeiten zuständig.
Dieser Wechsel ermögliche kürzere Entscheidungswege sowie eine raschere Behandlung von Gesuchen und Bewilligungserneuerungen, heisst es in der Mitteilung der Stadt vom Mittwoch.
Bei der Überarbeitung des Gesetzes werden auch Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt «Mediterrane Nächte» berücksichtigt. Dazu gehört, dass eine Verlängerung der Öffnungszeiten in Aussengastwirtschaften um eine Stunde während der Sommermonate «in bestimmten Betrieben ohne negative Auswirkungen möglich ist».
Diese Option soll nun gesetzlich verankert werden. Geprüft wird auch eine generelle Verlängerung der Öffnungszeiten für Clubs im Rayon Welschdörfli bis vier Uhr.