Weihnachten, das Fest der Liebe und Besinnlichkeit. Aber nicht für Alain B.* (25) und Michèle T.* (22). Für das junge Paar endete Heiligabend 2013 unschön. Die beiden waren mit dem Auto auf dem Heimweg von Zürich nach Horgen ZH, als Fahrzeugmonteur Rolf B.* (26) sie anpöbelt, verfolgt und mehrfach ausbremst. Darum stand der Amokfahrer gestern vor dem Bezirksgericht Zürich.
Alain B. und seine Freundin Michèle sind gegen 23.20 Uhr auf dem Nachhauseweg, das Auto ist vollgepackt mit Geschenken. Das Paar ist mit seinem Mazda auf der Seebahnstrasse unterwegs. Da treffen sie auf den Subaru von Rolf B. und dessen Freundin Natascha M.* Als Alain B. die Spur wechselt, muss Rolf B. kurz bremsen. Der Amokfahrer dreht durch, gibt richtig Gas. Er verfolgt den Mazda.
Am Rotlicht Schimmel-/Manessestrasse müssen beide Autos anhalten. Rolf B. lässt das Beifahrerfenster runter, schreit herum. Doch Alain B. und seine Freundin reagieren nicht.
Der Amokfahrer hat nicht genug. Auf der A3 Richtung Chur fährt er mehrfach extrem dicht auf den Mazda auf, hält manchmal nur zehn Meter Abstand. Bei der Ausfahrt Horgen reicht es dem verängstigten Paar. «Als wir in Horgen rausfuhren, war klar, dass wir nicht heimfahren. Wir wollten nicht, dass er weiss, wo wir wohnen», sagt Alain B. gegenüber BLICK. Stattdessen ruft seine Freundin noch während der Fahrt die Polizei. Rolf B. ahnt davon nichts und versucht mehrfach, Alain B. doch noch irgendwie auszubremsen.
An der Seestrasse in Horgen findet die Horrorfahrt ihr Ende. Die Polizei wartet schon auf den Amokfahrer. Doch statt anzuhalten, gibt Rolf B. nochmals Gas und tauscht den Platz mit seiner Freundin. Der Grund: Rolf B., der schon mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, hat an diesem Abend 1,33 Promille im Blut.
Der Schwindel flog auf. Gestern stand der Amokfahrer ohne Führerausweis, aber mit Reue vor dem Richter. Sogar entschuldigen will sich der Angeklagte beim Opfer. Das Problem: Dessen Name fällt ihm nicht mehr ein. «Es tut mir leid, Herr Ding.» Herr «Ding», also Alain B., nimmt die Entschuldigung an. «Er ist genug gestraft», sagt er. Das Urteil: 20 Monate bedingt, drei Jahre auf Bewährung und 300 Franken Busse.