Beschwerde gutgeheissen
Presserat rügt Blick.ch wegen ungenügend deklarierter Werbung

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen Blick.ch gutgeheissen. Blick.ch hat einen bezahlten Beitrag über die eidgenössische Abstimmung zur E-ID ungenügend als Werbung deklariert. Als beispielhaft bezeichnet der Presserat hingegen die überarbeitete Version des Beitrags.
Publiziert: 26.04.2021 um 21:41 Uhr
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Aktualisiert: 30.04.2021 um 13:12 Uhr

Am 15. Januar 2021 publizierte Blick.ch einen bezahlten Beitrag in Zusammenhang mit der eidgenössischen Abstimmung zur elektronischen Identität. Dagegen erhob der Verein «Digitale Gesellschaft» Beschwerde beim Schweizer Presserat. Der Verein machte Verstösse gegen die Richtlinie der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung geltend. Der Beitrag sei weder explizit als Werbung gekennzeichnet noch hebe er sich gestalterisch von redaktionellen Beiträgen ab.

Diese Beschwerde hat der Presserat gutgeheissen. In seiner Stellungnahme hielt er fest, dass Blick.ch den bezahlten Beitrag «Abstimmung zum E-ID-Gesetz: Darum brauchen wir eine elektronische Identität» und den Teaser ungenügend deklariert habe. Der ursprünglich Beitrag sei im für Blick.ch üblichen Layout erschienen und sei höchstens anhand der kleinen Autorenzeile als Werbung identifizierbar gewesen. Die Anmerkung «in Kooperation mit digitalswitzerland» sei nicht eindeutig und klar wahrnehmbar gewesen, zudem sei sie eine diffuse und nicht eindeutige Umschreibung.

In ihrer Eindeutigkeit jedoch beispielhaft gelöst sei die am 26. Januar 2021 überarbeitete, aktuelle Version des Beitrags, findet der Presserat. Sie schaffe an richtiger Stelle die nötige Transparenz. So wird der Beitrag sowohl in der Autorenzeile («Das ist ein bezahlter Beitrag, präsentiert von digitalswitzerland») wie auch im ersten Satz des Lauftexts («Bei diesem Inhalt handelt es sich um politische Werbung») eindeutig als Werbung gekennzeichnet.

Die Blick-Gruppe hat ihre Kennzeichnungspolicy inzwischen überarbeitet, um noch mehr Klarheit bei bezahlten Inhalten zu schaffen.

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