Am 12. Oktober 2018 berichteten Blick.ch und Blick am Abend über eine Mutter, die vor Gericht eine Million Franken für ihre kranke Tochter forderte. Sie verklagte ihre Frauenärztin. Diese habe ihr einen Test verweigert. Wenn sie gewusst hätte, dass ihre Tochter krank sei, hätte sie abgetrieben. Blick.ch und Blick am Abend berichteten über den Prozess.
Daraufhin beschwerte sich die Frau beim Presserat. Sie machte geltend, die Artikel verletzten die Wahrheitspflicht, die Trennung zwischen Fakten und Kommentar und verstossen gegen die gebotene Rücksichtnahme in Notsituationen. Ausserdem warf sie der Redaktion unlautere Recherchemethoden vor.
Der Presserat wies die Beschwerde nun vollumfänglich ab. Die Artikel hätten keinen der oben genannten Punkte verletzt.
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