Am 12. Juli 2021 erschien auf Blick.ch der Artikel «Lehrer Julian P. (33) soll eine Frau (†29) getötet haben». Ein Leser machte beim Presserat zwei Tage später Verstösse gegen den «Schutz der Privatsphäre», die «Identifizierung» und die «Unschuldsvermutung» geltend. Gemäss den internen News-Richtlinien hatte Blick für den Artikel einen anderen Namen des Tatverdächtigen genannt und weiter keine identifizierenden Angaben zu Wohnort oder Fachbereichs des Lehrers genannt. Ein beigefügtes Bild wurde grossflächig abgedeckt – auch auf die «Unschuldsvermutung» wurde ausdrücklich hingewiesen. Dementsprechend wies der Presserat die Beschwerde ab – und hielt fest, dass die Berichterstattung von Blick weder gegen den «Schutz der Privatsphäre», die «Identifizierung» noch die «Unschuldsvermutung» verstossen hat.