Das erstinstanzliche Verfahren fand zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts statt. Das Urteil folgte vier Monate später. Das Gericht folgte im Wesentlichen den Anträgen der Bundesanwaltschaft, und sprach den Angeklagten lediglich in 4 der 25 Anklagepunkte frei.
Neben der Freiheitsstrafe wurde eine Landesverweisung von 15 Jahren ausgesprochen. Der ehemalige Milizionär hatte auf nicht schuldig plädiert und legte Berufung ein. Die Bundesanwaltschaft reichte Anschlussberufung ein. Die Verhandlung beginnt am 11. Januar und dauert - mit Unterbrüchen - bis am 3. Februar.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete Ende August 2014 eine Untersuchung wegen Kriegsverbrechen gegen Kosiah. Sieben Opfer hatten Anzeige erstattet. Der Mann wurde im darauf folgenden November in Bern festgenommen. Dort lebte er seit mehreren Jahren unbehelligt.
Der heute 47-jährige Kosiah muss sich wegen Kriegsverbrechen verantworten. Diese soll er zwischen März 1993 und Ende 1995 als Teil der bewaffneten Fraktion United Liberation Movement of Liberia for Democracy (Ulimo) begangen haben.
Die erste Instanz kam zum Schluss, dass der Liberianer die Tötung von Zivilisten und kampfunfähigen Soldaten befohlen, selbst getötet oder sich an deren Tötung beteiligt habe. Er habe ausserdem eine Leiche geschändet, indem er ihr Herz gegessen habe. Zudem befand die Strafkammer Kosiah der Vergewaltigung einer Zivilistin für schuldig.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm darüber hinaus vor, die unmenschliche Behandlung von Zivilisten angeordnet sowie einen Minderjährigen als Kindersoldaten rekrutiert zu haben. Kosiah soll auch Zivilisten gezwungen haben, Güter und Munition zu transportieren. (Fall CA.2022.8)
(SDA)