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Umstrittener Reklameturm am Grauholz soll Einzelfall bleiben

Der Bewilligungsprozess für den umstrittenen Reklameturm am Grauholz ist «nicht optimal» gelaufen. Zu diesem Schluss kommt der Berner Regierungsrat. Da sich die Vorschriften inzwischen geändert haben, dürfte es laut Regierung ein Einzelfall bleiben.
Publiziert: 11:16 Uhr
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Aktualisiert: vor 27 Minuten
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Die Werbesäule von Burger King am Grauholz. (Archivbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Grünen-Grossräte Manuel C. Widmer und Bruno Vanoni störten sich in ihrer Interpellation am 30 Meter hohen «Burger-King-Spargel» bei der Autobahn-Raststätte Grauholz. Der Turm dominiere das Landschaftsbild entlang der A1. Besonders problematisch sei, dass der Bau der Anlage nicht öffentlich aufgelegt worden sei.

In seiner Antwort macht der Regierungsrat deutlich, dass der Turm seit der Revision des kantonalen Strassengesetzes kaum bewilligungsfähig wäre. Die Revision sei aber erst im Februar 2024 in Kraft getreten. Das Genehmigungsverfahren für den Reklameturm wurde zuvor eingeleitet, weshalb noch nach altem Recht von 1960 verfahren wurde.

Für bauliche Veränderungen an Autobahn-Raststätten gilt neu das kantonale Strassenplanverfahren. Dieses enthalte – wie bisher schon bei Vorhaben auf Kantonsstrassen – ausführliche Vorschriften zu Transparenz, Publikation und Anhörung. Weitere rechtliche Anpassungen seien nicht nötig, hält der Regierungsrat fest.

Die Bewilligung des Burger-King-Turms sorgte auch für Diskussionen über mögliche Interessenkonflikte, da der Kanton Bern gleichzeitig Bewilligungsbehörde und wirtschaftlicher Mitnutzer ist. Laut Regierung erhält der Kanton zwar Umsatzabgaben von den Betreibern, weil er Baurechtsgeber der Raststätte ist. Eine direkte Wirkung des Reklameturms auf die Einnahmen lasse sich aber nicht feststellen.

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