Es war ein bestialischer Mord: John K. schlug, würgte und trat die wehrlose Österreicherin Claudia B. Dann verging er sich an ihr. Ihre Leiche entsorgte er in einem Lichtschacht.
Die Anklage lautet auf Mord, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Diebstahl und Störung des Totenfriedens. Die Staatsanwaltschaft fordert dafür eine lebenslängliche Haftstrafe.
Zweieinhalb Jahre nach der Tat, steht der 28-jährige John K. endlich in Burgdorf BE vor Gericht. Die Füsse gefesselt, steht er dem Richter Red und Anwort. Der Mann mit Glatze wirkt nervös und ist wortkarg. Wegen seiner Hasenscharte nuschelt er.
Vergewaltigungsfantasien
Was schnell klar wird: John K. war eine tickende Zeitbombe. In den Wochen vor der Tat schaute er sich auf dem Handy Vergewaltigungsvideos an. «Es war einfach Neugier», erklärt er.
Doch es blieb nicht bei den Fantasien. Am Freitag, dem 9. März 2012, schritt John K. zur Tat. «Ich wollte wissen, wie es ist, eine Frau zu vergewaltigen. Ich wusste, dass an diesem Abend etwas passieren könnte», sagt er. Deshalb hatte er auch Handschuhe dabei.
Er bestellte das österreichische Escort-Girl Claudia B. (†44) nach Langenthal BE. John K. war betrunken und mit Kokain zugedröhnt. Als es um den Preis für die sexuelle Dienstleistung ging, sagte er, dass er kein Geld habe. Dann schlug er die Frau mit der Faust an die Schläfe.
John K. behauptet, dass sie darauf sofort bewusstlos war. Die medizinische Gutachterin widerspricht allerdings dieser Darstellung. Das Opfer habe eindeutige Abwehrspuren aufgewiesen.
Mit Steinen und Haarbürste geschändet
Unbestritten ist, was darauf folgte: Eine wahre Gewaltorgie. John K. würgte sein Opfer, schlug und trat der wehrlosen Frau immer wieder ins Gesicht sowie in die Seite. Dann schleifte er ihren Körper vom Trottoir in Richtung Lichtschacht, riss ihr die Kleider vom Leibe, streifte sich ein Kondom über sein Glied und versuchte, in die Frau einzudringen. Mehrfach.
John K. entdeckte in der Handtasche der Escort-Dame Gleitgel und befeuchtete damit einen Stein, den er mit der Tube in ihre Vagina steckte. Einen weiteren Stein schob er dem Opfer in den Mund, eine Haarbürste in den Anus.
«Wie ein Film»
«Es war wie ein Film, den ich nicht mehr stoppen konnte», sagt John K. vor Gericht. Am Schluss raubte K. Claudia B. rund 200 Franken sowie eine Halskette und fuhr mit ihrem Auto davon. Noch in derselben Nach verpulverte er das Geld für Kokain.
Am nächsten Tag fanden Handball-Junioren des HV Langenthal die schrecklich zugerichtete Frauenleiche. Sie war nackt, der Kopf voller Blut. Sie lag in einem Lichtschacht.
«Ich glaube nicht, dass ich sie töten wollte. Erst im Schacht realisierte ich, was passiert war», sagt John K. zum Richter. Er könne sich das nicht erklären. Er sei daran, dies mit seiner Psychiaterin aufzuarbeiten. «Wenn ich die Augen schliesse, sehe ich die Tat.»
Den Therapeuten gibt John K. Rätsel auf: «Die Motivation der Taten ist für uns eine Blackbox», sagt der Gutachter im Gericht. Eine mehrjährige Therapie könnte anschlagen. Es gibt dabei aber viele Wenns und Abers.
John K. behauptet, dass ihn die Escort-Dame provoziert habe, sie habe ihn als Krüppel bezeichnet, beleidigt und geschubst, da sei er ausgerastet. Das mögen aber weder der Gerichtspräsident noch der psychiatrische Gutachter nicht glauben. Er habe bei anderer Gelegenheit ja auch schon versucht, sich in einem besseren Licht darzustellen.
Zudem versucht John K. offenbar alles auf den Alkohol und die Drogen zu schieben. So behauptete wahnsinnig viel Bier getrunken und drei Gramm Kokain intus gehabt zu haben. Doch sein Bruder hatte in der Einvernahme ausgesagt, dass es höchstens 0,5 Gramm waren.
Anklage: Reine Triebbefriedigung
Für die Staatsanwaltschaft ist klar: John K. tötete Claudia B. aus reiner Triebbefriedigung. Ein grösseres Verschulden sei kaum denkbar, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Eine Verwahrung falle aber nicht in Betracht, denn gemäss psychiatrischen Gutachten seien die Alkohol- und Drogenprobleme des 28-jährigen Schweizers therapierbar.
Von Mord wollte der Verteidiger nichts wissen. Sein Mandant habe die Tat nicht geplant. Vielmehr habe sich der junge Mann, der bei Alkohol- und Drogenkonsum bekanntermassen rasch aggressiv werde, nicht mehr unter Kontrolle gehabt, sei wie weggetreten gewesen.
Der Verteidiger forderte einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und eine ambulante Massnahme. Sein Mandant habe die Escort-Dame bestellt, um Sex zu haben und sie allenfalls auszurauben. Auch an Vergewaltigung habe sein Mandant allenfalls gedacht. Keinesfalls aber habe der Angeklagte die Frau in der Absicht bestellt, sie zu töten. Der Urteilsspruch wird für Donnerstag erwartet.
John K. hat seine Strafe vorzeitig angetreten. Die Strafanstalt Thorberg stellte ihm einen ausgezeichneten Führungsbericht aus. Der Mann sei arbeitsam, freundlich und hilfsbereit. Er arbeitet in der Wäscherei. Zurzeit wird geprüft, ob er eine verkürzte Lehre in der Thorberg-Bäckerei absolvieren könnte. (sas)