Die Gemeinden seien nur zur Umsetzung der kantonalen Richtlinien befugt, teilten die Verbände am Freitag mit. Ausserdem würde ein Mindestlohn die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden einschränken, hiess es in der Mitteilung.
Die städtische Volksinitiative «Lohn zum Leben. Für einen Mindestlohn in Biel» sieht einen Brutto-Mindestlohn von 23.80 Franken für die Bieler Arbeitnehmenden vor. Eine Allianz aus linken Parteien, Gewerkschaften und Hilfswerken hatte sie Ende August 2024 eingereicht. Der Gemeinderat erklärte sie vergangenen Monat für gültig.
Diesen Entscheid beanstandeten die Wirtschaftsverbände nun beim zuständigen Regierungsstatthalteramt. Beteiligt sind die regionale Sektion des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern, der Gewerbeverband Biel/Bieler KMU sowie der Verband der Arbeitgeber der Region Bern.
In ihrer Mitteilung verwiesen die Verbände auf vergleichbare Mindestlohninitiativen in den Städten Zürich und Winterthur, die derzeit vor Bundesgericht hängig sind. Vergangenen Herbst hatte das Zürcher Verwaltungsgericht nämlich entschieden, dass das kantonale Recht den Gemeinden nicht erlaube, einen Mindestlohn einzuführen.
Mit diesem Sachverhalt hatte sich im Rahmen der Gültigkeitserklärung auch die Bieler Stadtregierung befasst. Sie kam jedoch zum Schluss, dass die Rechtslage im Kanton Bern anders aussehe. Die Prävention und Bekämpfung von Armut sei nach bernischem Recht eine gemeinsame Aufgabe des Kantons und der Gemeinden.