Vergewaltigung von Schmitten
Haupttäter kriegt 18 Monate Gefängnis

SCHMITTEN – Acht Männer vergewaltigten während eines Jahres drei 14 bis 15 jährige Mädchen in Schmitten. Der Hauptangeklagte wurde jetzt verurteilt.
Publiziert: 11.02.2010 um 13:57 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:48 Uhr
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Die Massenvergewaltigung von Schmitten schockierte die Schweiz. Acht Männer vergewaltigten während eines Jahres immer wieder eine 14-Jährige. Zudem wurden zwei Minderjährige zur Prostitution gezwungen.

Der Haupttäter im so genannten Fall Schmitten muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis. In dem Verfahren ging es um den sexuellen Missbrauch von minderjährigen Mädchen durch mehrere junge Männer.

Den zur Tatzeit minderjährigen Haupttäter hat das Jugendgericht des Kantons Freiburg am Montag wegen Körperverletzung, mehrfacher Vergewaltigung und Förderung der Prostitution verurteilt. Die Übergriffe ereigneten sich 2005 und 2006.

«Gang-Bangs» gefilmt

Das Gericht erkannte in dem jungen Mann den Haupttäter und Initiator der in Gruppen begangenen sexuellen Übergriffe auf ein zur Tatzeit 14- bis 15-jähriges Mädchen. Diese «Gang-Bangs» filmten die Täter mit Mobiltelefonen.

Anfänglich hatte das Mädchen mit dem Haupttäter eine Liebesbeziehung, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil der Freiburger Jugendstrafkammer hervorgeht.

Bald aber machte sich der junge Mann seine Freundin mit Drohungen, psychischem Druck und Gewalt gefügig. Die minderjährige Frau stand unter enormem psychischem Druck und getraute sich nicht, sich gegen die Übergriffe zu wehren.

Dem Angeklagten wurden ausserdem auch sexuelle Übergriffe auf ein anderes minderjähriges Mädchen sowie in zwei Fällen Förderung der Prostitution vorgeworfen.

Behinderten zusammengeschlagen

Darüber hinaus sah es das Gericht als erwiesen an, dass er zusammen mit anderen Tätern einen 45-jährigen, leicht behinderten Mann mehrmals verprügelt und bestohlen hatte. Weiter bedrohte der Angeschuldigte, wieder zusammen mit anderen Männern, ein weiteres Opfer in der Stadt Freiburg und zwang es, bei einem Bancomaten Geld abzuheben.

Zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht

Der Angeklagte hatte die verschiedenen Straftaten sowohl als Minderjähriger wie auch als Volljähriger begangen. Dies gelte es bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen, teilte die Freiburger Justiz weiter mit.

Für die Straftaten, die der Mann als Minderjähriger beging, sprach das Gericht die maximal mögliche Strafe von einem Jahr Freiheitsentzug aus. Für die als Erwachsener begangenen Taten kam noch ein halbes Jahr dazu.

Der bedingte Strafvollzug kam für das Gericht nicht in Frage, da der Täter einschlägig vorbestraft und uneinsichtig war. Damit folgte die Jugendstrafkammer den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Der Verurteilte beim Prozess nicht anwesend. Er wurde im Mai 2008 ausgeschafft und befindet sich zur Zeit im Ausland. Die Strafe wird der junge Mann in einem kosovarischen oder einem Schweizer Gefängnis absitzen – oder gar nicht. Es sei nun Sache des Kantons Freiburg, über das weitere Vorgehen zu befinden, sagte Erwin Jenni, Leiter des Fachbereichs Auslieferung, beim Bundesamt für Justiz auf Anfrage.

Laut Jenni gibt es verschiedene Möglichkeiten: entweder sieht das Gesetz im Kosovo vor, dass der Verurteilte seine Strafe dort absitzt oder die Schweiz beordert ihn wieder zurück, vorausgesetzt er wird ausgeliefert.

Übrige Täter schon abgeurteilt

Im «Fall Schmitten» wurden insgesamt vier Erwachsene und fünf Minderjährige angeklagt. Drei Erwachsene wurden im März 2008 zu Freiheitsstrafen zwischen 18 und 42 Monaten verurteilt, einer freigesprochen.

Gegen vier Minderjährige verhängte die Jugendstrafkammer im März 2009 erzieherische Massnahmen und bedingte Freiheitsstrafen. (SDA)

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