Reaktionen zum Freispruch im Bergführer-Prozess
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Bei Kletterausflug gestorben:Reaktionen zum Freispruch im Bergführer-Prozess

13-Jährige starb bei Kletterausflug
Jessicas Bergführer freigesprochen

Jessica M. (†13) rutschte bei einem Ausflug bei Adelboden BE in den Tod. Bergführer Martin M.* (48) wurde in erster Instanz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Jetzt hat das Obergericht das Urteil bestätigt.
Publiziert: 25.01.2019 um 15:37 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2019 um 17:23 Uhr
Jessica M. (†13) stürzte 2011 in der Cholerenschlucht in den Tod.
Foto: ZVG
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Das bernische Obergericht hat am Freitag den Bergführer Martin M.* (48) vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der 48-Jährige war im Herbst 2011 mit zwei Jugendlichen in der Region Adelboden unterwegs. Jessica M.* (†13) kam bei einem Absturz ums Leben.

Der Bergführer habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt und sei auch keine unerlaubten Risiken eingegangen, sagte Hanspeter Kiener, Präsident der zweiten Strafkammer, am Freitag bei der Bekanntgabe des Urteils.

Kiener umriss die rechtlichen Bestimmungen, wonach ein Bergführer für die Sicherheit seiner Gäste die Massnahmen treffen muss, die nach der Erfahrung erforderlich, nach dem Stand der Technik möglich und unter den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Bergsteigen ist eben gefährlich

Ein Bergführer müsse nicht jedes erdenkliche Risiko ausschliessen, sondern das, was realistisch an Gefahren zu erwarten sei. «Bergsteigen ist eine relativ gefährliche Sache», führte der Gerichtspräsident aus. Demnach relativiere sich auch die Sorgfaltspflicht in einem gewissen Mass.

Kiener verwies auf das jüngste Ergänzungsgutachten, wonach der Pfad, den der Bergführer mit den Mädchen beging, unter den damaligen Umständen seilfrei habe begangen werden können. Dies aber nur, wenn der Bergführer die Gäste auf die Gefahr aufmerksam macht, sie beobachtet und bei Bedarf unterstützt oder allenfalls auch den Rückweg antritt. Dies alles habe der Bergführer getan, kam das Obergericht zum Schluss.

Das Einschätzen der Fähigkeiten seiner Gäste sei die Kernkompetenz eines Bergführers. Der Angeschuldigte verfüge über langjährige Erfahrung. Dementsprechend habe er die beiden Mädchen aufgrund verschiedener Aktivitäten am Morgen gut einschätzen können.

Stürzte 50 Meter in die Tiefe

Jessica M. und ihre Freundin hatten den Abenteuer- und Klettertag eines Bergsportanbieters geschenkt bekommen. Der Bergführer ging mit den beiden Jugendlichen zunächst in einen Seilpark und einen Klettergarten in Adelboden.

Dort habe er sich ein Bild von den Fähigkeiten der beiden Jugendlichen machen können, schilderte der Bergführer vor Gericht. Er habe die Mädchen als trittsicher, angstfrei, verantwortungsvoll und vital erlebt.

So beschloss der Bergführer, am Nachmittag mit ihnen in der Cholerenschlucht ein Abseilmanöver durchzuführen. Den Pfad zum ersten Abseilpunkt legte das Trio ungesichert zurück. Kurz bevor die Gruppe das Fixseil erreichte, stolperte eines der Mädchen, rutschte über einen kurzen Abhang und stürzte 50 Meter in die Schlucht. Es starb auf dem Weg ins Spital.

Kommt der Fall ans Bundesgericht?

Im September 2017 wurde der Bergführer vom Regionalgericht Berner Oberland vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Angehörige des verstorbenen Mädchens zogen das Urteil an die nächsthöhere Instanz.

«Jeder kann aus Unachtsamkeit irgendwo stolpern», sagte der Gerichtspräsident. Doch das ändere nichts daran, dass das Unglück grosses Leid über die Familie des Opfers gebracht und auch den Bergführer schwer getroffen habe.

Noch offen ist, ob der Fall ans Bundesgericht weitergezogen wird, wie die beiden Anwälte der Privatkläger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagten. (SDA)

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