Ins Rollen kamen die Ermittlungen, nachdem sich 2010 eine Betroffene bei der Berner Kantonspolizei meldete, wie die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben und die Berner Kantonspolizei am Mittwoch mitteilten.
Die Frau gab an, gegen ihren Willen in einem Etablissement in Bern festgehalten zu werden. Dort müsse sie sich prostituieren. Die Behörden leiteten ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und Geldwäscherei ein.
Rasch zeigte sich, dass sich das Menschenhändlernetzwerk weit über Bern in andere Kantone, insbesondere Luzern, Solothurn und Thurgau, ausgebreitet hatte. die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit den dortigen Behörden durchgeführt. Es kam zu verschiedenen Hausdurchsuchungen.
Die Hauptangeschuldigte, eine 42-jährige Thailänderin mit Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, wurde 2011 in Deutschland festgenommen und an die Schweiz ausgeliefert. Neben ihr sind sechs weitere Frauen und Männer angeschuldigt. Sie befinden sich zum Teil noch in Untersuchungshaft.
Schulden abgestottert
Die Hauptangeschuldigte war seit Ende 2008 aktiv und betrieb selber ein Bordell, in welchem sie illegal anwesende, thailändische Prostituierte beschäftigte. Die meisten der Betroffenen hätten gewusst, dass sie in der Schweiz als Prostituierte arbeiten würden, heisst es in der Mitteilung der Behörden weiter.
Diese mussten zunächst Schulden für die Einreise in die Schweiz von rund 30'000 Franken abarbeiten. Da die Salonbetreiber ohnehin 50 Prozent der Einkünfte gleich für sich behielten, mussten die Betroffenen von den ihnen verbleibenden 50 Prozent die Schulden abstottern.
Das führte dazu, dass sie rund 60'000 Franken, in manchen Fällen bis zu 90'000 Franken, verdienen mussten, bevor sie überhaupt etwas eigenes Geld bekamen, wie aus der Mitteilung der Behörden weiter hervorgeht. In einigen Fällen mussten die Opfer einen Darlehensvertrag unterzeichnen, in dem sie eine allfällige Liegenschaft in Thailand als Sicherheit verpfänden mussten.
Zurück in der Heimat
Die meisten Opfer sind in ihre Heimat zurückgekehrt, wie aus der Mitteilung der Behörden weiter hervorgeht. Sie wollen sich nicht als Privatkläger am Strafverfahren beteiligen. Ein Opfer, das sich am Strafverfahren beteiligt, ist noch in der Schweiz und wird in einer speziellen Einrichtung betreut.
Die Hauptangeschuldigte wird sich im Kanton Thurgau für 26 Opfer, in den Kantonen Bern, Solothurn, Luzern, Basel Stadt und Zürich für weitere 31 Opfer verantworten müssen. (SDA/bih)