Tragischer Unfall in Interlaken BE
Schweizer (†35) stirbt auf Rodelbahn

Ein Mitarbeiter ist bei einer Probefahrt auf der Rodelbahn Heimwehfluh tödlich verunglückt. Es ist nicht der erste Vorfall auf der Bahn in Interlaken BE. Sicherheitsbedenken bestehen seit einem weiteren tödlichen Unfall 2010.
Publiziert: 15:18 Uhr
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Aktualisiert: 20:23 Uhr
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Ein Mitarbeiter der Rodelbahn Heimwehfluh verunglückte bei einer Probefahrt tödlich. (Symbolbild)
Foto: BAA_2010_07_22

Auf der Rodelbahn Heimwehfluh in Interlaken kam es am Freitagmorgen zu einem tödlichen Unfall. Wie uns mehrere Leserreporter berichteten, soll es sich bei dem Toten um einen Mitarbeiter (†35) der Rodelbahn handeln. Der Unfall sei bei einer Probefahrt passiert, heisst es weiter.

Am Samstag bestätigte die Kantonpolizei Bern den Vorfall. Gemäss aktuellen Erkenntnissen testete ein Mitarbeiter die Rodelbahn der Heimwehfluhbahn. Während der Testfahrt war er im Begriff die Schiene der Bahn zu putzen. Aus noch zu klärenden Gründen geriet der Mitarbeiter während der Testfahrt aus dem Rodel und zog sich dabei die tödlichen Verletzungen zu. 

Der Rodel kam in der Talstation zum Stillstand. Eine Drittperson hat umgehend Rettungsmassnahmen beim Schwerverletzten eingeleitet. Ein sofort ausgerücktes Ambulanzteam übernahm die medizinische Versorgung, der Notarzt konnte jedoch vor Ort nur noch den Tod des 35-jährigen Schweizers aus dem Kanton Bern feststellen.

Der Vorfall wird nun von der regionalen Staatsanwaltschaft Oberland untersucht.

Nicht erster tödlicher Unfall

Bereits 2010 war eine 26-jährige pakistanische Touristin bei derselben Rodelbahn verunglückt. Blick hat damals darüber berichtet. Der Besitzer hatte damals jegliche Schuld von sich gewiesen. Wie uns ein Leserreporter berichtet, habe die Bahn seitdem in der Kritik gestanden, zu wenig für die Sicherheit der Fahrer und Fahrerinnen zu tun. Ein Dreigürtelsystem sei demnach bis heute nicht an den Schlitten angebracht worden.

Auf der Webseite der Rodelbahn heisst es: «Auf einem Schlitten, welcher sicher auf einer Schiene verankert ist, flitzen Sie in der Geschwindigkeit, die Sie selbst bestimmen, bis zur Talstation.»

Die damalige Strafuntersuchung der Berner Justiz ergab, dass der Betreiber keine Schuld trug. Die Strafverfolgungsbehörden gingen von einem Fehlverhalten der Verstorbenen aus. Rodelbahn und Unfallschlitten hätten sich in einwandfreiem Zustand befunden und die Strecke sei mit Bedienungs- und Warnhinweisen versehen gewesen. Zudem sei die Frau von einem Angestellten der Rodelbahn persönlich instruiert worden.

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