In der Schweiz ist im vergangenen Jahr bei 1702 Verurteilungen von Erwachsenen eine Landesverweisung ausgesprochen worden. Bei den meisten handelte es sich um obligatorische Landesverweisungen, für die der Gesetzgeber zwingend eine Landesverweisung vorsieht.
Dies gab das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag bekannt. Über alle berücksichtigten Straftaten hinweg sei in 71 Prozent der Fälle effektiv eine obligatorische Landesverweisung ausgesprochen worden. Im Vergleich zum Vorjahr stelle dies einen geringfügigen Anstieg dar. Für 2017 sei die Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung bei 69 Prozent gelegen, schreibt das BFS weiter.
Nicht nur Härtefallklausel ist Grund wegen Landesverweis zu entscheiden
Nicht berücksichtigt worden seien bei dieser Berechnung die Einbruchdiebstähle und einfachen Betrüge im Bereich der Sozialleistungen oder öffentlich-rechtlichen Abgaben. Sowohl der Diebstahl als auch der einfache Betrug seien nicht differenziert genug ins Strafregister eingetragen, um diese Deliktsarten zu identifizieren.
Ebenfalls nicht erfasst sei, warum von einer Verfügung der Landesverweisung abgesehen worden sei. Somit könnten mit den Daten der Strafurteilsstatistik weiterhin keine Aussagen zur Anwendung der Härtefallklausel gemacht werden, schreibt das BFS.
Neben der Härtefallklausel gebe es nämlich auch andere Gründe für einen Verzicht auf die Landesverweisung wie beispielsweise eine entschuldbare Notwehr, ein entschuldbarer Notstand oder aber auch die Tatsache, dass die verurteilte Person aus einem Land komme, welches Teil des Freizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union sei. Letztlich sei es auch möglich, dass es sich um eine nicht gewollte Unterlassung handle, schreibt das BFS weiter.
30 Prozent der verurteilten Kriminellen dürfen in der Schweiz bleiben
Die SVP kritisierte, dass noch immer kriminelle Ausländer zu wenig konsequent ausgeschafft würden. So hätten rund 30 Prozent der verurteilten ausländischen Kriminellen in der Schweiz bleiben können, obwohl sie für eine Straftat verurteilt worden seien, die mit einem obligatorischen Landesverweis geahndet werden müsste, schreibt die Partei in einer Mitteilung. Die Gründe dafür lägen im Dunkeln.
Die SVP fordert Justizministerin Karin Keller-Sutter auf, endlich alle Zahlen zu den effektiv vollzogenen Landesverweisungen vorzulegen und eine konsequente Umsetzung des Volkswillens durchzusetzen. (rad/SDA)